zum Hauptinhalt
30.06.2022, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Nicola Bornkessel, Ärztin der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, nimmt einen Abstrich bei einer Patientin in der Fieberambulanz in Halle/Saale. Die zentrale Teststation für Covid-19 der Stadt hat an diesem Donnerstag letztmalig geöffnet. Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Hendrik Schmidt

Update

„Völlig sinnfreie Veranstaltung“: Chaos bei der Abrechnung – Stopp von Bürgertests droht

Die Kassenärzte boykottieren die neue Corona-Testverordnung. Dem Gesundheitsminister machen sie in einem Schreiben schwere Vorwürfe.

Die Kassenärzte drohen wegen der neuen Regelungen für Corona-Bürgertests mit einem Stopp der Abrechnung. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen am Donnerstag mit, dass sie Bürgertestungen „zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können.“ Über das Schreiben hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zuerst berichtet. Es liegt dem Tagesspiegel Background vor.

Kostenlose Tests gibt es seit Donnerstag nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Anlass des Schreibens ist die am Mittwoch veröffentlichte neue Testverordnung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur vier Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren.

Reaktionen und Anpassungen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben, heißt es in dem Brief.

Bürgertests können Stand heute nicht mehr abgerechnet werden

Verfasst worden ist das Schreiben von den KBV-Vorständen Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel.

Gassen forderte eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests. "Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null."

Es sei eine "völlig sinnfreie Veranstaltung, anlasslos gesunde Menschen mit fragwürdiger Qualität zu testen", sagte Gassen weiter. PCR-Tests bei Patienten mit Symptomen dagegen seien wichtig, um Corona-Infektionen eindeutig nachzuweisen.

Mit dem Rückzug der KVen können Bürgertests, Stand heute, nicht mehr abgerechnet werden – die meisten Betreiber dürften sich damit schnell entscheiden, diese nicht mehr anzubieten, solange das BMG keine neuen Abrechnungsmöglichkeiten schafft.

Nötig wäre dafür wahrscheinlich eine neue Testverordnung. Die Stimmung zwischen KBV und Minister Lauterbach ist seit Beginn dieser Woche extrem angespannt, als der Minister Kürzungen im GKV-System verkündete, die zu einem Honorarverlust der niedergelassenen Ärzte führen.

[Lesen Sie auch: Unsichere Bürgertests: Welchen Corona-Abstrich benutzt Ihr Testzentrum? (T+)]

Prüfung der neuen Vorgaben sei den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht möglich

Nach der neuen Testverordnung müssen Bürger:innen nachweisen, dass sie eine der nötigen Voraussetzungen für einen Corona-Test erfüllen. Von der KBV heißt es nun aber: Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben sei den KVen „erst recht nicht möglich“.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, „dass tatsächlich nur Personen getestet werden, bei denen auch die Anspruchsvoraussetzungen nach dem neuen Paragraph 4a TestV vorliegen“.

Die KBV kritisiert die kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen und fürchtet einen Anstieg „von nicht überprüfbaren Falschabrechnungen“.

Anstieg von Falschabrechnungen befürchtet

Die KVen könnten nicht verantworten, „sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“. Als weiteren Punkt genannt werden die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die KV Berlin wegen des Verdachts auf Untreue in Zusammenhang mit der Abrechnung in Corona-Testzentren.

Die Teststellen würden „nach wie vor nicht flächendeckend auf Eignung und Zuverlässigkeit geprüft“, heißt es in dem Brief an den Gesundheitsminister.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage am Donnerstagabend, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. „Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind“, sagte ein Sprecher.

Mit einem Tagesspiegel Background vorliegenden Brief reagierte das BMG gestern unmittelbar auf das Schreiben. „Ihnen ist bewusst“, heißt es in dem Schreiben an die KBV-Vorstände, „dass das in der Testverordnung verkörperte Testkonzept der Bundesregierung einen zentralen und unentbehrlichen Bestandteil der Pandemiebekämpfung bildet und maßgeblich von der Mitwirkung des KV-Systems abhängt.“

Nötig sei ein schneller Austausch. „Darüber müssen wir uns sofort austauschen.“ Ein Terminvorschlag soll heute folgen. „Bis dahin darf ich von der unbedingten Bereitschaft der KVen ausgehen, die ihnen nach der Testverordnung verbindlich zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auch in Zukunft ordnungsgemäß wahrzunehmen.“ (tt/maz, mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false