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Das geht es lang: Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz plädieren für Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.

© Kay Nietfeld/AFP

Update

Scholz will Impfpflicht für alle bis Februar: Das ist der Ampel-Plan gegen die vierte Corona-Welle

Bund und Länder ringen um den Corona-Plan für den Winter. Geht es nach Olaf Scholz, gibt es deutliche Verschärfungen. Ein Überblick und wie es weitergeht.

Erst sollte es keine Beschlüsse geben, dann preschte die Union mit eigenen Lockdown-Vorschlägen vor, bevor Olaf Scholz seinen detaillierten Kanzler-Plan gegen die Corona-Welle präsentierte. Stück für Stück werden die bisherigen Corona-Pläne der Ampel-Parteien kassiert, denn die Lage ist zu dramatisch.

In der Schaltkonferenz mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länder-Regierungschefs kündigte der designierte Bundeskanzler Scholz (SPD) vor allem eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes an.

Zudem soll es bis Februar 2022 eine Impfpflicht für alle geben, wie Scholz in der Runde ankündigte. Darüber soll der Deutsche Bundestag zeitnah entscheiden, heißt es dem Vorschlag von Scholz, der dem Tagesspiegel vorliegt. Wahrscheinlich wird die Entscheidung als Gewissensentscheidung freigegeben, also ohne Fraktions- und Koalitionszwang. Das hatte auch die hierzu lange skeptische FDP vorgeschlagen.

Um das Impftempo zu erhöhen und bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen, soll beispielsweise auch in Apotheken und Zahnarztpraxen geimpft werden. Der Impfdruck könnte außerdem erhöht werden, indem man sich ein halbes Jahr nach der zweiten Impfung boostern lassen muss, um den Impfstatus nicht zu verlieren.

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[Lesen Sie auch: Impfschutz gegen neue Corona-Varianten: „Müssen wir jetzt alle halbe Jahre zur Nachimpfung?“ (T+)]

Großveranstaltungen wie die zuletzt viel kritisierten Fußballspiele sollen deutlich eingeschränkt werden. Außerdem sollen Clubs und Diskotheken in Gebieten mit hohen Corona-Zahlen schließen. Und im gesamten Einzelhandel soll - wahrscheinlich ab Mitte Dezember - eine 2G-Pflicht gelten, also auch im wichtigen Weihnachtsgeschäft nur Zutritt für Geimpfte und Genesene.

"Die Details dieser Regelungen sollen bis Donnerstag ausgearbeitet werden, um dann zu gemeinsamen Beschlüssen zu kommen", teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit. Im Gespräch ist dann eine weitere Bund-Länder-Runde.

Das ist der Scholz-Plan für die kommenden Wochen:

  • Es sollen 30 Millionen Impfungen (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung) bis Weihnachten durchgeführt werden.
  • Ausweitung des Kreises der zur Durchführung von Impfungen Berechtigten, Apotheken und Zahnarztpraxen sollen hinzukommen.
  • Der Impfstatus soll perspektivisch nach sechs Monaten seine Anerkennung als vollständiger Impfschutz verlieren, ab einer Übergangsphase bis spätestens Februar. Das soll den Druck für rasche Boosterimpfungen erhöhen.
  • Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen soll bundesweit nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein, wo nötig soll sogar 2G+ gelten.
  • Die 2G-Regeln werden bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet, ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Bundesweit strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden.
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen oder Veranstaltungen in Innenräumen werden in Gebieten mit hoher Inzidenz oder Hospitalisierung geschlossen bzw. unterbunden. "Das geht aus Sicht des Bundes rechtlich schon jetzt. Es wird bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes unzweifelhaft klargestellt. Die Länder sollen diese Möglichkeit aber jetzt schon flächendeckend nutzen, wo nötig", wird betont.
  • Einschränkung der Gastronomie: Wird geprüft, damit die "Hochinfektionsländer auch künftig einen angemessenen Instrumentenkasten haben", dazu gehört zeitlich befristete Schließungen von Restaurants.
  • Großveranstaltungen wie Fußballspiele sollen deutlich eingeschränkt werden, nur Zugang für Geimpfte oder Genesene, ergänzend kann auch 2G+ gelten.
  • In den Schulen soll eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten.
  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte, beispielsweise in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, soll als erstes rasch kommen.
  • Über eine allgemeine Impfpflicht soll der Deutsche Bundestag zeitnah anhand von Gruppenanträgen entscheiden. Sie könnte greifen, sobald jede und jeder, die oder der sich jetzt entschließt, sich nun impfen zu lassen, ihr entsprechen kann. Das wäre ab Anfang Februar 2022 der Fall.
  • Bessere Beratung: Scholz will ein wissenschaftliches Expertengremium im Bundeskanzleramt einrichten. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Lockdown-Klausel soll kommen

Zudem soll nach Tagesspiegel-Informationen bei der geplanten Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes vor allem eine dauerhafte Länderöffnungsklausel ergänzt werden, um regionale Lockdowns auch mit Schließungen und Ausgangssperren für Ungeimpfte zu ermöglichen.

Denn die nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch bis maximal 15. Dezember erlaubten Lockdowns in Sachsen und Bayern müssten sonst zum 15. Dezember enden und neue dürften nicht verhängt werden.

Die FDP steht hinter Scholz' Vorschlägen. „Die Vorschläge von Olaf Scholz in der heutigen Runde waren natürlich mit der FDP abgestimmt. Sie finden unsere uneingeschränkte Unterstützung“, hieß es am Dienstagabend aus der Partei. Und: „Wir plädieren gemeinsam dafür, dass die Länder ihre bestehenden Möglichkeiten zur Kontaktbeschränkung nutzen. Zugleich wollen wir pauschale und flächendeckende Lockdowns vermeiden.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht den Kampf gegen Corona nach dem Bund-Länder-Gespräch am Dienstag auf dem richtigen Weg. „Man kann sagen: Die Richtung stimmt“, sagte Söder anschließend in München. Die Linie, auf die man sich verständigt habe, das sei „auf jeden Fall so was wie ein Corona-Paket und ein Stück weit auch eine Notbremse“. Das Ganze müsse jetzt aber noch finalisiert und beschlossen werden.

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Söder dankte dabei ausdrücklich Scholz: „Es ist besser gelaufen, als ich gedacht habe. Es ist eine Menge vorangekommen. Und ich sage das jetzt auch so persönlich: Daran hat auch heute Olaf Scholz seinen Anteil.“

In einem Punkt sieht Söder allerdings noch Nachholbedarf: Er fordert, dass es bis zum Jahresende wieder Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga geben soll. „Wenn Weihnachtsmärkte zu sind, ist es nicht stimmig, volle Stadien zu haben“, sagte Söder. „Wir versuchen, das nochmal deutschlandweit umzusetzen, wir würden aber in Bayern da an der Stelle auch einen Alleingang machen.“

Unions-Länder legen eigenen Plan vor

Vor der Bund-Länder-Schalte war es wegen der Uneinigkeit im Vorfeld zu einem ungewöhnlichen Alleingang gekommen, um den Druck auf Scholz und seine geplante Ampel-Koalition für schnelle, bundesweite Verschärfungen zu erhöhen. Die Unions-regierten Bundesländer hatten an das Kanzleramt und an das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) sowie die Staatskanzleien eine eigene Beschlussvorlage geschickt. Doch was die Unions-Leute nicht wussten: Scholz hatte da schon längst seinen eigenen, weitergehenden Vorschlag in der Aktentasche.

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Bisher hatten SPD- und Unions-Länder immer versucht, zusammen mit dem Kanzleramt gemeinsame Vorlagen zu erarbeiten. Die B-Länder (das sind die Unions-regierten Länder) hätten in ihrer heutigen Vorbesprechung wegen der dringenden Handlungsnotwendigkeit angesichts der der aktuellen Infektionslage den anhängenden Beschlussvorschlag für die heutigen Beratungen erarbeitet, hieß es in einer E-Mail an das Kanzleramt, das von Scholz geführte Finanzministerium und die Staatskanzleien der Länder.

Aber die Vorschläge kommen letztlich dem später publik gewordenen Scholz-Plan sehr nahe: Verschärfte Kontaktbeschränkungen, das Schließen von Diskos und Clubs und Großveranstaltungen wie Fußballspiele nur noch mit einem Drittel der Zuschauerkapazitäten stattfinden.

Zuvor war bekannt geworden, dass bei der Telefonkonferenz auf SPD-Druck hin eigentlich keine Entscheidungen geben sollte, da es noch einige Tage braucht, alles zu finalisieren. "Beschlüsse sind für heute nicht geplant", sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) den Sendern RTL und ntv. "Das war die Vorbedingung für das Treffen", fügte er hinzu.

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Das sei keine formale Ministerpräsidentenkonferenz, wurde im Scholz-Lager betont. Daher sei das Gremium nicht beschlussfähig, die Beschlüsse sollen nun Donnerstag fallen.

Offizieller Anlass der Beratungen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die im April verhängte Bundesnotbremse mit automatischen Schulschließungen und Ausgangssperren für rechtens erklärt hatte. Und damit auch den Spielraum für Entscheidungen erweitert.

Der Bundestag soll entscheiden, nicht eine Ministerpräsidentenkonferenz

Weiterer Hintergrund: Die Ampel-Parteien wollen die Entscheidungen wieder stärker in den Bundestag verlagern, sich eng mit den Fraktionen abstimmen vor allem die FDP hatte moniert, dass der Bundestag nicht weiter ein Abnickorgan von Entscheidungen der Bund-Länder-Runde sein solle.

Aber es werde schon seit Tagen an einer Überarbeitung des eigenen Gesetzes gearbeitet, das auch die meisten der Forderungen aus der Unions-Vorlage aufgreife, hieß es. Übrigens sei auch Scholz „sehr intensiv“ in den Prozess eingebunden.

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Ziel ist es, in der Woche ab dem 13. Dezember zu Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat zu kommen, dann soll Scholz auch schon Kanzler sein.

Das ist in einer Pandemie eine lange Zeit, mit dem vorherigen Gesetz und der epidemischen Lage nationaler Tragweite konnten Bund und Länder über die Exekutive in wenigen Tagen Verschärfungen über die Kabinette auf den Weg bringen.

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Eine rechtlich andere Lage als bei der Bundesnotbremse im April

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sagte der an der Ausarbeitung der Maßnahmen beteiligte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem Tagesspiegel, dass man dieses berücksichtigen wolle. "Die heutigen Beschlüsse ermöglichen es bei den Kontaktbeschränkungen, insbesondere für Ungeimpfte, noch einmal richtigerweise nachzuschärfen. Hier hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum aufgrund der Gefährdungslage vor Ort."

Auch regionale Lockdowns seien bei schwierigen Lagen vor Ort weiter zulässig. Flächendeckende Schulschließungen als Ultima Ratio dagegen nicht. "Daher haben wir auch die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben, weil sie flächendeckend Ausgangssperren und Schulschließungen vor Ort ermöglicht", so Wiese.

Denn die Lage sei heute rechtlich eine andere als im April: Damals waren sechs Prozent vollständig geimpft, heute sind es fast 69 Prozent. Maßgaben für regionale Lockdowns sollten sich aber bundesweit an klaren Werten, etwa einer Mischung aus Inzidenz und der Belegung von Intensivbetten, orientieren, betonte Wiese. "Hier können Bundestag und Bundesrat in den kommenden beiden Sitzungswochen sehr zügig Entscheidungen treffen."

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