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Schlesinger hatte nach eigenen Angaben neun von ihr so bezeichnete „Hintergrundgespräche“ mit „Multiplikatoren dieser Stadt und des Landes“ in ihrer Privatwohnung geführt.

© IMAGO/Michael Handelmann

RBB verweist auf „schwebendes Verfahren“: Schlesingers Gästeliste bleibt unter Verschluss

Neun „Hintergrundgespräche“ mit „Multiplikatoren“ will die Ex-Intendantin geführt haben. Die Kosten übernahm der Sender. Transparenz dazu gibt es vorerst keine.

Gästelisten und Termine von Treffen der zurückgetretenen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, die diese für dienstliche Zwecke veranstaltet haben will, bleiben auch nach deren Ausscheiden aus dem Sender unter Verschluss. Das erklärte der vom RBB für Medienanfragen beauftragte Rechtsanwalt Christian Schertz auf eine Anfrage des Tagesspiegels nach dem Berliner Pressegesetz.

Während es zunächst hieß, es seien vor einer Auskunft die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer zu prüfen, teilte Schertz am Dienstagabend mit, es handele sich „gegenwärtig um ein schwebendes Verfahren“. Der RBB sei „aus rechtlichen Gründen gehalten, keine weiteren Auskünfte zu geben“.

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Schlesinger hatte nach eigenen Angaben neun von ihr so bezeichnete „Hintergrundgespräche“ mit „Multiplikatoren dieser Stadt und des Landes“ in ihrer Privatwohnung geführt. Ziel sei gewesen, „den RBB besser in der Stadt zu verankern“.

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Die Bewirtungskosten hatte Schlesinger dem RBB in Rechnung gestellt. „Namen werde ich nicht nennen“, hatte sich Schlesinger in einem Tagesspiegel-Interview gerechtfertigt. Sie halte es für wichtig für das öffentlich-rechtliche System, Hintergrundgespräche zu führen.

Berlins Polizeipräsidentin ging von einem privaten Treffen aus

Mittlerweise sind in den Medien verschiedene Namen von ehemaligen Gästen der Ex-Intendantin aufgetaucht, darunter jener der Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Slowik gab an, nach ihrem Eindruck habe es sich damals um ein privates Treffen gehandelt, Schlesinger und ihr Ehemann Gerhard Spörl hätten zur Wohnungseinweihung geladen.

Alles zur Affäre um die Ex-RBB-Chefin Schlesinger:

Auf welches „schwebende Verfahren“ sich RBB-Anwalt Schertz konkret bezieht, will er auf Anfrage nicht darlegen. Es gebe „interne und externe Überprüfungen der einschlägigen Sachverhalte“. Gemeint ist damit offenbar die interne Aufarbeitung der Vorgänge in der RBB-Chefetage durch eine weitere vom RBB beauftragte Anwaltskanzlei sowie das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Schlesinger und Spörl.

Zulässig ist eine Auskunftsverweigerung nach dem Berliner Pressegesetz in solchen Fällen nur, wenn ein Verfahren durch Offenlegung der angefragten Informationen „vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“.

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