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Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern auch die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen.

© dpa/Sven Hoppe

Neuer Entwurf des Infektionsschutzgesetzes: Ampel plant Verschärfungen – Union kritisiert Beschränkung aufs „absolut Notwendige“

Der neue Gesetzentwurf sieht eine Teil-Impfpflicht ab 16. März vor. Länder dürfen drastische Corona-Maßnahmen bis 15. Februar verlängern.

Von Robert Birnbaum

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern nun auch die Schließung von Gastronomie-Betrieben ermöglichen. Zudem planen sie ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen und wollen Zahn- und Tierärzte und Apotheker in die Impfkampagne einbeziehen.

Das geht aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor.

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Der veränderte Paragraphen 28a sieht vor, dass zwar auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, dies aber nur gilt, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt". Außerdem dürfen Länder künftig wieder Reisen und Übernachtungsangebote einschränken, allerdings nach wie vor nicht pauschal verbieten.

Die Ampel-Koalition kommt damit den Forderungen der Länder in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am vorigen Donnerstag teilweise entgegen. Vor allem unionsregierte Länder hatten gefordert, das gesamte Instrumentarium des ursprünglichen Infektionsschutzgesetzes wieder in Kraft zu setzen, waren damit aber am Widerstand der Ampel-Parteien gescheitert.

Voraussetzung für die Anwendung der jetzt ermöglichten Maßnahmen bleibt ein Beschluss der Landtage. Besonders von der Pandemie betroffene Länder dürfen nach dem Entwurf darüber hinaus bis zum 15. Februar die scharfen Maßnahmen auf Grundlage des ursprünglichen Infektionsschutzgesetzes verlängern, die bisher schon zum 15. Dezember auslaufen sollten. Allerdings mussten sie diese Schritte bereits vor dem 25. November eingeleitet haben.

Impfpflicht für Pflege- und Klinik-Personal

SPD, Grüne und FDP wollen außerdem die Bund-Länder-Forderung nach einer Teil-Impfpflicht umsetzen. "Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf.

Bereits beschäftigtes Personal muss den Nachweis bis zum 15. März vorlegen. Der Termin wurde so gewählt, dass Ungeimpfte die Impfung bis dahin nachholen können. Ab dem 16 März dürfen Ungeimpfte nicht mehr neu eingestellt werden. Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten.

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Nicht in dem Entwurf enthalten ist eine allgemeine Impfpflicht für Jedermann. Darüber soll der Bundestag nach dem Willen der künftigen Koalition erst später debattieren und beschließen.

Zahn- und Tierärzte sollen auch impfen

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, sollen "Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen" vorübergehend die Erlaubnis zum Impfen erhalten. Bis diese Berufsgruppen zum Einsatz kommen, wird aber noch einige Zeit vergehen. Nach dem Entwurf müssen sie eine spezielle Schulung erhalten, für die die Berufsverbände bis Ende Dezember einen Lehrplan erstellen sollen.

Die Änderungen sollen diese Woche in den Bundestag eingebracht und beschlossen werden. Am Freitag kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, sodaß das neue Recht rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzigen Länder-Härteklausel am 15. Dezember in Kraft ist.

Union: Wieder nur das Minimum

Die Union begrüßte die Änderungen, hält sie aber nicht für ausreichend. Mit dem Gesetzentwurf versuche die Ampel ein Problem zu lösen, das sie selbst geschaffen habe, sagte Unionsfraktionsvize Torsten Frei (CDU). Es sei aber ein "großer Fehler", den Ländern weiterhin nicht alle Instrumente in die Hand zu geben, die sie zur Bekämpfung der Pandemie brauchten. Eine Inzidenz über 400 führe unweigerlich zur Überlastung des Gesundheitssystems.

Zudem schaffe sich die Ampel gleich das nächste Problem selbst, wenn sie die neuen Maßnahmen bis Februar begrenze, sagte Frei. Die letzte Winter-Welle der Pandemie habe weit bis in Frühjahr gedauert. "Man macht immer nur das absolut Notwendige und Minimum", kritisierte der für Gesundheit zuständige Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU).

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