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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Zwei Vergewaltigungsprozesse an einem Tag: „Regelrecht Jagd nach jungen Frauen gemacht“

Während ein Serienvergewaltiger sein Geständnis ergänzte, wurde ein anderer Täter zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Sieben Frauen soll Sinisa K. hinterrücks angegriffen haben. „Die Vorwürfe sind allesamt zutreffend“, ließ er am Montag über einen seiner Verteidiger erklären. Er schäme sich sehr für seine Taten. Er wolle sein pauschales Geständnis vom ersten Prozesstag nun ergänzen. „Damit die Geschädigten nicht noch einmal aussagen müssen“, verlas der Anwalt weiter. Sinisa K. wolle die Taten nicht auf Drogen schieben, er sei „allein verantwortlich“.

Taten, die als monströs beschrieben werden. Im Juni und Juli 2020 soll Sinisa K. überwiegend in Waldgebieten im Berliner Südwesten, in Bernau, Kleinmachnow und Potsdam auf Opfer gelauert haben. Sie waren zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Sechs Vergewaltigungen, eine versuchte Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung werden ihm zur Last gelegt. 14 Jahre alt war das jüngste Opfer. Einige Stunden nach der letzten Tat am 14. Juli wurde K. in Zehlendorf verhaftet.

Während K. auf jeden Punkt der Anklage einging, wurde in einem anderen Saal des Landgerichts ein deutliches Urteil in einem Prozess um vier Vergewaltigungen gesprochen. Dreizehn Jahre und sechs Monate Haft ergingen gegen Wisam B. nach 27 Prozesstagen. Schuldig der besonders schweren Vergewaltigung, der Geiselnahme, der Freiheitsberaubung sowie der Körperverletzung, entschieden die Richter. Die Verhängung einer Sicherungsverwaltung bleibe vorbehalten.

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In zwei Fällen seien die Opfer auf offener Straße heimtückisch in ein Auto gezerrt worden, hieß es weiter im Urteil. Der 33-Jährige und Mittäter hätten die Frauen vergewaltigt. Eine damals 18-Jährige sei im Januar 2020 über Stunden hinweg gequält worden. Todesängste habe sie durchlitten. Ebenso eine damals 21-Jährige, die etwa einen Monat später in ein Auto gezerrt und von vier Männern schwer misshandelt worden sei. „Sie haben regelrecht Jagd nach jungen Frauen gemacht“, so die Vorsitzende Richterin. Zudem habe B. in den Jahren 2018 und 2019 zwei Frauen in seiner Wohnung vergewaltigt.

"Sadistischer Machtanspruch" und "frei von Mitgefühl"

Aus dem Handeln des Angeklagten spreche „eine tiefe Verachtung für Frauen“, sagte die Vorsitzende. Er habe einen „sadistischen Machtanspruch frei von jeglichem Mitgefühl“. Planvoll, grausam, brutal sei er vorgegangen. „Er ist ein skrupelloser Täter“. Ob die Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung vorliegen, habe die Strafkammer indes bislang nicht sicher feststellen können – der Angeklagte, der bestritten hatte, habe sich nicht psychiatrisch untersuchen lassen. 

Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten – sie könnte also noch zu einem späteren Zeitpunkt verhängt werden. Das werde davon abhängen, wie die Entwicklung des Angeklagten in der Haft verläuft und die weitere Beobachtung des Mannes im Strafvollzug eine sichere Prognose zulasse. Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehn Jahre und zehn Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Anwalt plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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