zum Hauptinhalt
In Brandenburg dürfen sogenannte "Problemwölfe" nun erlegt werden.

© Patrick Pleul/dpa

Zum Abschuss freigegeben: „Problemwölfe“ in Brandenburg dürfen nun erlegt werden

Bislang musste vor einem Abschuss ein Wolfsriss einem konkreten Tier zugeordnet werden - nun darf auf jedes Rudelmitglied Jagd gemacht werden.

Brandenburgs Landtag will den Abschuss von "Problemwölfen" erleichtern. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament einen Antrag der Kenia-Koalition, der die Wolfsverordnung an das Bundesnaturschutzrecht anpasst.

Schlagen Wölfe mehrfach in mit Zäunen und Herdenschutzhunden gesicherten Schaf- oder Rinderherden zu, sollen Jäger und Landwirte nicht mehr darauf warten müssen, ob der Schaden einem einzelnen Tier konkret zugeordnet werden kann – was praktisch kaum möglich war.

Vielmehr soll nun „bis zum Ausbleiben von Schäden“ auf jedes Tier des Rudels Jagd gemacht werden dürfen. Bislang muss vor einem Abschuss der Wolf identifiziert werden, der für die Risse verantwortlich war. Im Monitoring-Jahr 2019/2020 gab es in Brandenburg 62 Wolfsterritorien, die von 47 Rudeln und zehn Paaren besiedelt waren.

Wir geben den Wolf damit nicht zum Abschuss frei“, sagte CDU-Agrarexperte Ingo Senftleben. „Was wir wollen, ist ein Nebeneinander von Wolf, Nutztieren, Menschen und Weidetieren.“ Wolfgang Roick (SPD) verwies darauf, dass ein Wolf am Tag etwa 3,5 Kilogramm Fleisch benötige. Die Kosten der Landwirte für den Wolfsschutz und Entschädigungszahlungen des Landes für Wolfsrisse stiegen immer weiter.

Die Neuregelung sei notwendig, weil auch das Bundesnaturschutzgesetz geändert worden sei. Danach sei der Abschuss von Wölfen nun zulässig, wenn einem Betrieb ernsthafte Schäden entstanden seien. Zuvor musste der Betrieb existenzbedrohende Schäden nachweisen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

So konnte ein Wolfsangriff bei einem kleinen Betrieb die Existenz bedrohen, bei einem größeren hingegen nicht, erklärte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) in der Debatte. „Das ist widersinnig.“ Daher begrüße er die Klarstellung durch eine Neuregelung.

Auf Bundesebene habe es nicht geklappt, ähnliche Bestandsregulierungen wie in Frankreich und Schweden durchzuführen. Die Grünen-Abgeordnete Isabell Hiekel sagte: „Unter Förstern heißt es: Wo der Wolf wechselt, wächst der Wald.“ Weidetierhaltung funktioniere, wenn die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden. (mit dpa)

Zur Startseite