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Drei Monate nach der Eröffnung des BER bleibt der Lärmschutz eine Baustelle.

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Wohnungen in BER-Nähe ohne Schallschutz: Hätte der Berliner Flughafen gar nicht öffnen dürfen?

Ein Untersuchungsauschuss will klären, warum der Schallschutz am BER noch immer fehlt. 26.000 Haushalte sind von dem Rückstand betroffen.

Schönefeld - Jetzt versucht der Berliner BER-Untersuchungsausschuss aufzuklären, warum es am BER-Airport trotz des Spätstarts immer noch kaum Schallschutz gibt. Die CDU will nun beraten, sagte Obmann Christian Gräff am Freitag, „wie sichergestellt werden kann, dass die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen künftig nicht mehr von der Flughafengesellschaft vorgenommen wird.“ Die Bilanz sei so erschütternd, dass der BER laut Gräff gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Das bestritt Ralf Wagner, seit 2013 Schallschutz-Verantwortlicher der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB). Er wurde als Zeuge im U-Ausschuss vernommen. Die Praxis sei von den Aufsichtsbehörden akzeptiert. Wagner machte für den Rückstand vor allem die Zurückhaltung von Anwohnern verantwortlich. Es geht um 26 000 Haushalte. Davon befinden sich rund 14 400 im besonders geschützten Tagschutzgebiet, unmittelbar am BER. Schallschutz ist dort bisher nur in 330 Wohneinheiten komplett und in 1241 Haushalten teilweise eingebaut worden. Laut Wagner gibt es aber über 9000 Fälle, wo die FBB teils vor Jahren die Anträge entschieden habe, aber  Eigentümer keine Aufträge an Baufirmen erteilt hätten.

Dagegen werfen Anwohner der FBB eine fehlerhafte und zu restriktive Praxis beim Schallschutz vor, was das Oberverwaltungsgericht seit 2013 in einigen Urteilen bestätigte. Es habe „zu keinem Zeitpunkt“ seiner Tätigkeit von der Geschäftsführung eine Anweisung gegeben, beim Schallschutz zu sparen, sagte Wagner. Das Budget von 730 Millionen Euro werde dafür ausreichen. 409 Millionen Euro seien ausgegeben, davon nur 60 Millionen Euro für baulichen Schallschutz. 277 Millionen Euro wurden für 6700 Wohneinheiten als Entschädigungen überwiesen. Das geschieht nur, wenn Schallschutz teurer als ein Drittel des Immobilienwertes wäre. Nach den FBB-Zahlen wären die betroffenen Wohneinheiten nur 150 000 Euro wert gewesen. Maßgeblich sei das Datum des Schallschutzantrages, sagte Wagner. 2007 und 2008 seien die Immobilienpreise geringer gewesen.

Wegen der Coronakrise wird derzeit kaum geflogen. Der BER reicht zur Abfertigung noch auf Jahre aus. Wie erwartet legt die FBB, wie am Freitag mitgeteilt wurde, das alte Schönefelder DDR-Terminal (heute T5) ab 23. Februar zunächst vorübergehend still. Mit einer Wiedereröffnung rechnet niemand. Th. Metzner

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