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Der Ehrenhof mit Rasen-Rotunde des Schlosses Cecilienhof im Neuen Garten. (Archivbild)

© dpa/Soeren Stache

Versöhnliche Töne in der „New York Times“: Hohenzollern-Prinz räumt Fehler im Streit um Kunstwerke ein

Das Hohenzollern-Oberhaupt schlägt im Streit um die Kunstwerke in den Schlossmuseen selbstkritische und versöhnliche Töne an – in der „New York Times“.

Nächster Akt im Konflikt um Tausende Kunstschätze aus Schlossmuseen, die die Hohenzollern beanspruchen. Georg Friedrich Prinz von Preußen, Familienoberhaupt und Nachfahre des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., schlägt selbstkritische, moderate Töne an.

In einem Interview mit der „New York Times“ spricht er sich für einen Vergleich mit der öffentlichen Hand aus. „Ich bin zuversichtlich, dass wir uns wieder zusammensetzen werden, weil es in unser aller Interesse ist, zu einer Einigung zu kommen“, sagte er. „Wir haben ein Interesse daran, endlose Gerichtsprozesse, die sich hinziehen, zu vermeiden.“

Zuvor hatten die Hohenzollern den Konflikt selbst eskaliert, etwa mit dem jüngst angedrohten Abzug von Leihgaben aus Museen der Hauptstadtregion. Das Schreiben sei „falsch interpretiert“ worden, sagte Prinz von Preußen der „New York Times“. Er wolle die Leihgaben an ihren Plätzen lassen,“ solange das Interesse der Museen da ist.“

Auf massive Kritik stoßen auch die Unterlassungsklagen der Hohenzollern gegen Medien, Historiker und Politiker. Deren Ausmaß bezifferte jetzt erstmals ein Berliner Gerichtssprecher auf Anfrage des Tagesspiegel offiziell: „Seit Beginn 2019 waren oder sind 81 Verfahren vor der Zivilkammer 27 (Pressekammer) des Landgerichts Berlin anhängig, die vom Prinz von Preußen angestrengt wurden.“ In einigen Verfahren wird im Sommer erstmals mit dem Kammergericht die zweite Instanz urteilen.

Die New York Times schreibt, der Hohenzollern-Chef habe „einige Fehler“ eingeräumt. „Nachdem es sehr stürmisch wurde, haben wir versucht, den Falschmeldungen entgegenzuwirken“, sagte er. „Jetzt sind die ursprünglichen Vorwürfe verblasst, aber es gibt neue Vorwürfe, dass ich versuchen würde, die Meinungsfreiheit oder die akademische Freiheit einzuschränken. Diese reflektiere ich selbstkritisch.“

Reue bei Forderung nach Wohnrecht im Cecilienhof

In dem Beitrag bedauert der Hohenzollern-Chef auch, dass er zwischenzeitlich überhaupt ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof gefordert hatte, wovon er nach dem allgemeinen Sturm der Entrüstung abgerückt war. 2019 hatten Tagesspiegel und Spiegel das Ausmaß seiner Forderungen enthüllt. Brandenburg lehnt eine Millionenentschädigung für zwischen 1945 und 1949 enteignete Hohenzollern-Immobilien ab, weil Kronprinz Wilhelm als damaliger Besitzer dem NS-Regime erheblich Vorschub leistete.

Georg Friedrich Prinz von Preußen, Familienoberhaupt und Nachfahre des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II.
Georg Friedrich Prinz von Preußen, Familienoberhaupt und Nachfahre des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II.

© imago/Christian Schroedter

Das Land stützt sich dabei auf Historiker-Gutachten. Selbst Christopher Clark, der den Kronprinz in einem Gutachten für die Hohenzollern entlastete, hat seine Position mittlerweile revidiert. Gegen die abgelehnte Entschädigung klagen die Hohenzollern. Er erfülle damit lediglich seine familiäre Pflicht, wird Prinz von Preußen zitiert. Sein Urgroßvater habe, „dieses verbrecherische Regime erkannt, und es wurde sehr schnell klar, dass er nicht die moralische Kraft oder den Mut hatte, in die Opposition zu gehen.“

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Er bezweifle, dass es eine substanzielle Unterstützung gewesen sei. Seine Familie habe nie versucht, „das Dritte Reich unter den Teppich zu kehren.“ Viele Menschen seien „besorgt, dass der Kronprinz entlastet sei, wenn es zu einer Einigung mit den staatlichen Akteuren kommt“, sagte Prinz von Preußen. „Das halte ich aber für falsch – diese Diskussion muss weitergehen.“

Aus seiner Sicht müsse die Rückgabedebatte „getrennt von der historischen Debatte über die Rolle meiner Familie im Dritten Reich geführt werden“. Beides hängt aber nach dem rot-rot-grünen Hohenzollern-Antrag, der im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, untrennbar miteinander zusammen.

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