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Hochbetrieb: Die Tesla-Bausteller in Grünheide im Juni.

© imago images/Christian Thiel

Update

Umweltschützer befürchten Präzedenzfall: Kein Baustopp bei Tesla – Probebetrieb wird fortgesetzt

Das Oberverwaltungsgericht weist eine Eilklage von Umweltverbänden gegen Tests in Grünheide ab. Der Wirtschaftsminister rechnet 2021 mit dem Produktionsstart.

Kein Baustopp auf der Tesla-Gigafactory in Grünheide bei Berlin: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Mittwoch eine Eilklage der Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga zurückgewiesen.

Diese wollten einen sofortigen Stopp der Tests von Maschinen in der Lackiererei und anderen fast fertigen Teilen der Fabrik durchsetzen, welche das Landesumweltamt mit einer Vorerlaubnis parallel zum noch laufenden Hauptgenehmigungsverfahren gestattet hatte.

Wegen des offenen Hauptverfahrens und aus ihrer Sicht ungeklärter Störfallprobleme hatten die Umweltverbände geklagt, scheitern nach dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder aber nun auch in zweiter Instanz beim höchsten Gericht der Hauptstadtregion. Rechtsmittel lässt das OVG nicht zu, der Beschluss ist unanfechtbar.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) begrüßte die Entscheidung: "Das zeigt, wie gründlich und rechtsicher das Landesamt für Umwelt arbeitet", sagte Steinbach dem Tagesspiegel. "Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, bleibe ich bei meiner Hoffnung auf einen Produktionsstart im vierten Quartal 2021."

Grüne Liga: Urteil ist Rückfall in die 90er Jahre  

Für die Umweltverbände ist das Urteil mehr als ein herber Rückschlag, nämlich ein Präzedenzfall mit noch nicht absehbaren Folgen. „Es ist für uns ein schwieriges Urteil“, sagte Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, dem Tagesspiegel. "Das Urteil katapultiert uns in die 90er Jahre zurück, wo wir in jedem Verfahren erst die Klagebefugnis mühsam nachweisen mussten. Wir lassen prüfen, ob das Urteil gegen Europarecht verstößt.“ 

Das OVG hat die Entscheidung nach einer Mitteilung nämlich so begründet: Die Klage habe schon deshalb keinen Erfolg haben können, "weil der Eilantrag der Verbände unzulässig war." Die Zulässigkeit setze nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz nämlich auch voraus, dass der Verband geltend mache, "durch die Entscheidung" in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich – hier des Schutzes von Natur und Umwelt – berührt zu sein, hieß es weiter.

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Zudem hätten die Antragsteller nicht geltend gemacht, "dass bereits bei den Maßnahmen, deren Durchführung die hier umstrittene Zulassung des vorzeitigen Beginns erlaubt, mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könnte."  Das können die Umweltverbände überhaupt nicht nachvollziehen. „Die Unterlagen liegen auch in Bezug auf verwendete Chemikalien nur geschwärzt vor, auch den Gerichten“, betonte Ganschow. 

Tesla-Akten in den Gerichtsverfahren teils geschwärzt 

Daher sei ein Nachweis über etwaige Gefährdungen durch wassergefährdende Stoffe oder bei Störfallen gar nicht vollumfänglich möglich. Es sei Aufgabe und Pflicht der Umweltverbände, Gefährdungen für Schutzgüter abzuwenden und vor Gefahren zu warnen. In ihrer Eilklage hatten die Verbände deshalb auch eine Offenlegung der geschwärzten Passagen beantragt. Für sein Urteil hielt das OVG ungeschwärzte Unterlagen aber nicht für notwendig, ebenso wenig einen Bericht zur jüngsten

Großkontrolle mehrerer Behörden auf der Baustelle, nach dem die illegale Errichtung von drei Chemikalientanks durch den US-Elektroautobauer aufgeflogen war. Tesla hatte zwei Tanks beantragt und dafür auch die Genehmigung des LfU erhalten, aber inzwischen fünf Tanks errichtet. Nach Tagesspiegel-Recherchen soll es sich um eine Panne der Bauleitung gehandelt haben. Ein Bußgeldverfahren ist eingeleitet. Tesla selbst hat sich zu dem Fall nicht geäußert. 

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