zum Hauptinhalt
Hier wird eine tote Ente von zwei Mitarbeitern des städtischen Baubetriebsamtes in eine Tüte gehievt. (Archivcbild)

© Felix Kästle/dpa

Tote Gans gefunden: Dritter Vogelgrippe-Fall in Brandenburg bestätigt

Rassegeflügelzüchter und Hobbyhalter sind dazu angehalten, ihre Bestände zu beobachten. Auffälligkeiten müssen gemeldet werden.

Ein dritter Fall von Vogelgrippe ist in Brandenburg bestätigt worden. Wie das Verbraucherschutzministerium am Montag via Twitter mitteilte, wurde im Landkreis Prignitz eine verendete Saatgans positiv auf das Virus H5N8 getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte den Verdacht dem Ministerium zufolge bestätigt.

Die Gans hielt sich zunächst an einem Teich auf und zeigte auffällige Verhaltensweisen, wie es vom Landkreis hieß. Wenig später sei sie verendet am Ufer aufgefunden worden. Umliegende Geflügelhalter wurden aufgefordert, den Tierbestand zu beobachten und Auffälligkeiten zu melden.

Es ist bereits der zweite nachgewiesene Fall von Geflügelpest im Landkreis Prignitz. Im November wurde bei einem verendeten Mäusebussard der Erreger H5N8 bestätigt. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde die Vogelgrippe bei einem verendeten Kranich nachgewiesen. Der Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg und die Rassegeflügelzüchter sind laut Verbraucherschutzministerium über die aktuelle Situation zur Geflügelpest informiert worden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Hobbyhalter sollten demnach sicherstellen, dass Ställe gegen unbefugten Zutritt gesichert sind und von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Auch sollte es Möglichkeiten zum Waschen der Hände und zur Desinfektion von Schuhen geben. Alle Geflügelhalter seien aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken, auch durch Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel.

Infektionen bei Menschen mit dem Erreger sind nach Ministeriumsangaben bisher nicht bekannt. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false