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Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge präsentiert den Trend zur Akteneinsicht.

© dpa/Soeren Stache

Tätigkeitsbericht zur Akteneinsicht: Datenschutzbeauftragte fordert Transparenzgesetz für Brandenburg

Brandenburg gehört weiterhin zu den Transparenz-Schlusslichtern in Deutschland. Einige Fälle aus ihrem Bericht machen die Datenschutzbeauftragte "sprachlos". 

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat ein Transparenzgesetz für das Land angemahnt, mit dem Behörden zu einem offensiven, öffentlichen Umgang mit Akten verpflichtet werden könnten. Das heißt, dass sie Verwaltungsvorgänge von sich aus offenlegen müssten, und nicht erst auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Akteneinsichtsrecht. 

Bei der Präsentation des Tätigkeitsberichtes zur Akteneinsicht für die Jahre 2020 und 2021 beklagte Hartge am Montag die Stagnation auf diesem Feld in Brandenburg. „Andere Länder entwickeln sich weiter“, sagte Hartge. Inzwischen gebe es sechs Bundesländer mit Transparenzgesetzen, vier weitere hätten deren Einführung beschlossen. 

Brandenburg, das einst das erste Land mit dem Recht auf Akteneinsicht war und dies als Grundrecht sogar in der Verfassung verankert hat, gehört weiter zu den Verweigerern wie Niedersachsen, Sachsen und Bayern. Warum das SPD-geführte Land, in dem zehn Jahre bis 2019 die Linken mit in der Regierung waren, seit 2019 die Grünen in einem Kenia-Bündnis mitregieren, vom Vorreiter zum Nachzügler wurde? „Ich habe dafür keine Erklärung“, sagte Hartge.

Das Interesse der Bevölkerung, Behördenentscheidungen nachzuvollziehen, ist durchaus vorhanden. Das belegt auch der aktuelle Bericht. Danach waren 2020/21 bei der Datenschutzbeauftragten 203 Beschwerden über von Behörden verweigerte oder nur unvollständig gewährte Akteneinsichten eingegangen. In sieben Fällen sprach die Behörde förmliche Beanstandungen aus, die allerdings rechtlich nicht bindend sind. 

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Das ist ein Punkt, in dem Dagmar Hartge auf mehr Befugnisse drängt. Ein anderer Punkt ist, dass der Umgang von Behörden mit Umweltdaten in Brandenburg bislang nicht in die Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten fällt, in diesen Fällen also keine Beschwerden bei verweigerter Akteneinsicht bei Hartge möglich sind. 

Eine Rüge fing sich ein Amtsdirektor ein, der die Herausgabe des Protokolls einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung erst verweigert hatte, es dann nur mit den geschwärzten Namen der Gemeindevertreter herausgab und für die Schwärzungen eine Gebühr von 200 Euro verlangte. „Das widerspricht der Öffentlichkeit der Sitzungen von Gemeindevertretungen, diese so zu unterlaufen“, sagte Hartge. Der Fall mache „sprachlos“. 

Vorstandsbezüge dürfen geheim bleiben

In einem anderen Fall hatte eine Sparkasse ein Ersuchen über die Plattform „Frag den Staat“ abgelehnt, Auskunft zu Bezügen der Vorstände sowie nach Einzelheiten der Sponsoring- und Spendenpraxis zu erteilen. Hartge gab der Sparkasse in Bezug auf die Vorstandsbezüge recht, konnte aber nicht nachvollziehen, dass die Sparkasse auch noch unter Verweis auf das Bankgeheimnis konkrete Spenden nicht öffentlich machen wollte.

Ebenfalls rügte Hartge die Praxis des Potsdamer Rathauses, das die Offenlegung eines Untersuchungsberichtes des Robert-Koch-Institutes (RKI) zum Corona-Ausbruch am Potsdamer Klinikum „Ernst von Bergmann“ lange verweigert hatte, „und so ziemlich alle Ablehnungsgründe des Gesetzes geltend machte“. Zu Unrecht, wie die Landesdatenschützer feststellten. Hinzu sei gekommen, „dass die Medienberichterstattung zu der Thematik nicht viele Geheimnisse übrig ließ“. 

Es war diese Zeitung, die 2020 den RKI-Bericht zu den damaligen Missständen im Bergmann-Klinikum umfassend publik gemacht hatte. Erst nach eineinhalb Jahre später, auf Intervention der Hartge-Behörde, hatte das Potsdamer Rathaus dann grünes Licht für die Offenlegung gegeben. Es komme immer wieder vor, sagte Hartge, dass öffentliche Stellen mit Ablehnungsgewittern Anträge vom Tisch zu bekommen.     

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