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Hubertus Knabe wurde als Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen entlassen.

© Tim Brakemeier/dpa

Stasiopfer-Gedenkstätte: Arbeitsgericht nimmt Knabes Kündigungsschutzklage nicht an

Das Arbeitsgericht Berlin hat Knabes Kündigungsschutzklage nicht angenommen und ihn per Beschluss an das Landgericht verwiesen. Er kann Beschwerde einlegen.

Hubertus Knabe hat im Kampf gegen seine Entlassung als Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte infolge von Sexismus-Vorwürfen einen Rückschlag erlitten. Das Arbeitsgericht Berlin hat Knabes Kündigungsschutzklage nicht angenommen und ihn am Mittwoch per Beschluss an das Landgericht verwiesen. Entsprechende Tagesspiegel-Informationen bestätigte ein Sprecher von Kultursenator Klaus Lederer (Linke).

Der Beschluss beruht auf einer Rüge der Gedenkstättenstiftung, dass das Arbeitsgericht gar nicht zuständig sei. Dem folgte das Gericht nun. Knabe kann dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Beschwerde einlegen, die am Ende vor dem Landesarbeitsgericht landen könnte. Die Beschwerde dürfte allerdings, so heißt es in Justizkreisen, wenig Aussicht auf Erfolg haben - wie auch generell mit einer Klage auf anderem Weg gegen seine Kündigung.

Bleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts über den richtigen Rechtsweg, muss Knabe zivilrechtlich am Landgericht gegen seine Kündigung zum 31. März vorgehen. Grund ist seine besondere Position in der Gedenkstätte und in der Trägerstiftung.

Knabe kann Beschwerde einlegen

In der Stiftung, finanziert vom Land Berlin und vom Bund, ist Knabe Vorstand. Die Kontrolle übt der Stiftungsrat aus. Knabe ist rechtlich ein eigenes, sogenanntes Organ der Stiftung. An die Aufgaben als Vorstand ist der Posten des Direktors der Gedenkstätte gekoppelt. Knabe ist daher kein normaler Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Für seine Position als Vorstand, abgeleitet aus dem Gesetz und der Satzung der Gedenkstättenstiftung, sind die Regeln einfacher: Der Stiftungsrat kann den Vorstand entlassen und berufen. Nötig ist dafür einzig, dass der Stiftungsrat dem Vorstand Vertrauen entgegenbringt.

Die zivilrechtlichen Hürden bei der Entlassung des Vorstands sind also niedriger als die arbeitsrechtlichen bei einem Arbeitnehmer. Vorsitzender des Stiftungsrats ist Kultursenator Klaus Lederer (Linke), weitere Mitglieder sind eine Vertreterin von Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), Berlins Justizstaatssekretärin Martina Gerlach, Dieter Dombrowski, Vizepräsident des Landtags Brandenburg und Chef des SED-Opfer-Dachverbandes UOKG, sowie die Aufarbeitungsbeauftragte von Sachsen-Anhält, Birgit Neumann-Becker.

Der Stiftungsrat hatte Knabe im September beurlaubt und zum 31. März 2019 gekündigt.

Kontrollgremium hat kein Vertrauen in Knabe

Die Entscheidung fiel einstimmig. Der Grund: Das Kontrollgremium hat nach Sexismusvorwürfen kein Vertrauen in Knabe, dass er die seit Jahren bestehenden Probleme abstellen könne. Ihm wird zugleich vorgeworfen, die Missstände geduldet und gefördert zu haben. Dabei geht es um Vorwürfe gegen Knabes bisherigen, ebenfalls gekündigten Vize Helmuth Frauendorfer. Der soll über Jahre Mitarbeiterinnen belästigt haben. Eine vom Stiftungsrat beauftragte Anwältin befand nach einer Untersuchung, die Vorwürfe seien „substanziiert“. Auch Frauendorfers Anwalt hatte erklärt, die Anschuldigungen seien „zum Teil wirklich berechtigt“.

Die Senatskulturverwaltung hatte Knabe in den vergangenen Jahren mehrfach aufgefordert, dagegen vorzugehen und Maßnahmen zum Schutz der Frauen zu ergreifen. Ins Rollen kam die Entlassung nachdem mehrere Frauen im Juni in einem Brief an Lederer "eine Regelhaftigkeit übergriffiger Verhaltensmuster“, ein „Frauenbild der 50er Jahre“ und „strukturellen Sexismus“ in der Gedenkstätte beklagt hatten. Knabe zeigte aber auch danach kein Einsehen. Auch Frauendorfer hat wie Knabe vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht, ein für Ende Oktober angesetzter Gütetermin wurde aber abgesagt. Auch in diesem Fall rügte die Stiftung, das Gericht sei gar nicht zuständig. Darüber entscheidet das Arbeitsgericht in Kürze.

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