zum Hauptinhalt
Zu DDR-Zeiten befand sich in Haßleben die größte Mastanlage des Landes.

© Patrick Pleul/dpa

Nach 16 Jahren Streit in Brandenburg: Endgültiges Aus für Schweinemastanlage Haßleben

Lange währte der Streit um die geplante Anlage mit 37.000 Plätzen. Tierschützer und Grünen-Fraktion loben die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Nach 16 Jahren Widerstand von Umweltschützern: In Haßleben in der Uckermark wird es keine Schweinemastanlage für Zehntausende Tiere geben. Der Antrag des Investors auf Berufung gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam sei abgelehnt worden. Das teilte die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, Christiane Scheerhorn, am Donnerstag auf Anfrage mit. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte 2017 die vom Landesumweltamt erteilte Genehmigung für die Mastanlage aufgehoben. Für Umweltschützer und Kritiker des Projektes endet damit ein mehr als eineinhalb Jahrzehnte währender Kampf gegen die Anlage mit 37.000 Schweinen. Zu DDR-Zeiten stand dort die größte Mastanlage mit bis zu 140.000 Plätzen.

Die Entscheidung des Gerichts sei auch ein starkes Signal für tiergerechtere Landwirtschaft, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Vielen Tausenden Schweinen werde damit Leid in engen Buchten und ohne Beschäftigung erspart.

[Jetzt noch mehr wissen: Mit Tagesspiegel Plus können Sie viele weitere spannende Geschichten, Service- und Hintergrundberichte lesen. 30 Tage kostenlos ausprobieren: Hier erfahren Sie mehr und hier kommen Sie direkt zu allen Artikeln.]

Die Region könne aufatmen, bemerkte der Vorsitzende des Naturschutzbundes Deutschland in Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch. Haßleben sei immer der Inbegriff der industriellen Tierhaltung in Brandenburg gewesen.

Leider sei es nur ein Verfahren von vielen, um weitere Massentierhaltung im Land zu verhindern, kritisierte Thomas Volpers, stellvertretender Vorsitzender des Bund Brandenburg und selbst Uckermärker.

Erleichterung bei den Gegnern

Grünen-Landtagsfraktionschef Benjamin Raschke sagte, die Entscheidung sei ein „großartiger Erfolg“. „Die Inbetriebnahme wäre aus Sicht unserer Fraktion umweltpolitisch fatal und wirtschaftspolitisch unsinnig gewesen.“

Rechtsanwalt Peter Kremer hatte die Gegner der Mastanlage im Verfahren vertreten und hofft nun, dass die Behörden mit solchen Anträgen künftig anders umgehen: „Man wird sich die Frage stellen dürfen, warum die Zivilgesellschaft mehrere zehntausend Euro in ein behördliches und anschließendes gerichtliches Verfahren investieren muss, damit am Ende eine Entscheidung nach Recht und Gesetz ergeht“, sagte Kremer.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Gemischte Gefühle äußerten Mitglieder von der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben. „Wir sind erleichtert. Schwer erträglich finden wir es allerdings, dass wir nunmehr 16 Jahre lang mit viel Energie sowie beträchtlichem finanziellen Einsatz darum kämpfen mussten, die Landesregierung Brandenburg zur Einhaltung der Gesetze zu zwingen“, sagten Sybilla Keitel und Gert Müller.

Hintergrund: Größte Mastanlage der DDR

1979 wurde die Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark in Betrieb genommen und war mit ihren 140.000 Plätzen die größte Mastanlage der DDR. Aufgrund der Lage zwischen den seenreichen Naturlandschaften hatte schon die Wasserwirtschaft in der DDR diesen Standort abgelehnt.

Nach ihrer Stilllegung im Jahr 1991 kaufte ein niederländischer Schweinemäster 13 Jahre später die Anlage auf und stellte 2004 beim Landesamt für Umwelt Brandenburg einen Antrag auf Neugenehmigung für rund 85.000 Mastplätze. Nach der Ablehnung des Antrages versuchte der Investor durch eine Reduzierung der Mastplätze auf 67.000 und dann später auf 37.000 die drohende Ablehnung der Genehmigung abzuwenden.

Kritiker, unter ihnen der Deutsche Tierschutzbund und die Umweltverbände NABU und BUND, legten zahlreiche Argumente vor, warum die Anlage aus Gründen des Tierschutzes, des Umweltschutzes und des Baurechts unzulässig war und versuchten seither, die Neugenehmigung zu unterbinden.

Im Jahr 2013 genehmigte jedoch das Landesamt für Umwelt schließlich die Anlage mit knapp 37.000 Mastplätzen. BUND, NABU und der Deutsche Tierschutzbund erhoben daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam. Mit Erfolg: Das VG Potsdam hob die Genehmigung im Oktober 2017 auf, woraufhin der niederländische Schweinemäster die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragte. (mit dpa)

Zur Startseite