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Eine Besucherin sitzt mit Maske im Berliner Dom.

© Odd ANDERSEN / AFP

Landessynode von Berlin und Brandenburg: Evangelische Kirche diskutiert Mitglieder-Mindestzahlen in Gemeinden

Um Mitglieder-Mindestzahlen und Gemeinde-Fusionen ging es bei der digital tagenden Landessynode. Am Sonnabend wurde ein Gemeindestrukturgesetz beschlossen.

Sollen evangelische Kirchengemeinden in Berlin und Brandenburg künftig mindestens 300 Mitglieder haben? Über diese Frage diskutiert derzeit die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Auf der im Internet tagenden Landessynode legte Pröpstin Christina-Maria Bammel am Freitag den Entwurf eines Gemeindestrukturgesetzes sowie eines Mindestmitgliedergesetzes vor.

Das Gemeindestrukturgesetz regelt, dass Gemeinden sich zu Gesamtkirchengemeinden, Pfarrsprengeln oder Gemeindeverbänden zusammenschließen können. Es wurde am Samstag beschlossen. Die Mindestmitgliederzahlen sollen erst im Herbst verbindlich beschlossen werden.

Mit den Neuregelungen will die Landeskirche kleine Gemeinden von Verwaltungsarbeit entlasten. „Viele Ehrenamtliche sehen das Identitätsstiftende einer Gemeinde nicht in Verwaltungsarbeit, sondern in der Sorge für die Menschen vor Ort“, sagte Bammel. „Viele Pfarrer, Kirchenkreisleitungen und Mitarbeitende sind nicht mehr bereit, die Geschäftsführung von zehn oder mehr Körperschaften zu übernehmen.“

Derzeit hätten 600 der 1184 Gemeinden weniger als 300 Gemeindeglieder. 200 Gemeinden hätten weniger als 50 Gemeindeglieder.

Kritik aus Markersdorf, Zustimmung aus der Prignitz

Kritik an der geplanten Reform äußerte der Pfarrer von Markersdorf in der schlesischen Oberlausitz, Andreas Bertram. „Die Kommune ist fusioniert worden, der Sportverein hat zu gemacht, die Feuerwehr ist fusioniert, jetzt soll auch noch die Kirchengemeinde fusionieren – das empfinde ich als Ablehnung der gesellschaftspolitischen Verantwortung meiner Kirche.“

Dagegen begrüßte die Prignitzer Superintendentin Eva-Maria Menard den Reformvorschlag ausdrücklich. „Was glauben wir denn zu verlieren, wenn wir schauen, wo der Körperschaftsstatus wirklich passt?“, fragte Menard.

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Ähnlich wie der Potsdamer Synodenpräses Harald Geywitz sprach sie sich zudem für eine Regelung aus, wonach die in Gesamtkirchengemeinden für einzelne Dörfer zuständigen Ortskirchenräte künftig maximal zwei Mitglieder hinzuberufen dürfen, die selbst keine Kirchenmitglieder sind. „Ich erlebe hier oft, dass sich Menschen für ihre Kirche engagieren, die aber aus ganz unterschiedlichen Gründen keine Kirchenmitglieder sind“, sagte Menard.

Andere Synodale verwiesen darauf, dass man sich möglicherweise auf rechtliches Glatteis begebe, wenn Menschen, die keine Kirchenmitglieder seien, über die Finanzen der Kirche mitentscheiden könnten.

Die Berliner Synodale Birgit Ladwig sagte, man könne auch in die Kirche eintreten könne, wenn man mitentscheiden wolle. „Im Mitdazugehören und gleichzeitig nicht mit dazugehören sehe ich eher eine Verunsicherung.“

„Weg der Umkehr und Erneuerung“

Am Morgen hatte der Bischof der EKBO, Christian Stäblein, in seinem „Wort des Bischofs“ zu einer kritischen Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und der Diskriminierung gleichgeschlechtlich Liebender in der Landeskirche aufgerufen.

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Diese Menschen seien „über Jahrhunderte diskriminiert, abgewiesen, in Nischen und ins Abseits gedrängt, aus der Öffentlichkeit und von Ämtern ferngehalten“ worden.

Die Kirche habe „an vielen Stellen ihr Leben zerstört, seelisch und körperlich“. Heute gehe die EKBO an dieser Stelle einen „Weg der Umkehr und Erneuerung“, sagte Stäblein. Er bekannte auch, früher selbst falsch gehandelt zu haben. „Es ist ein Punkt, an dem ich Schuld über mein eigenes früheres Reden spüre.“

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