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Was Clemens K. an rechten Tattoos unterm T-Shirt trug und auch zeigte.

© s/Tsp

Kündigung wegen Nazi-Tattoos rechtmäßig: Hennigsdorfer Lehrer darf nicht mehr unterrichten

Bei einem Sportfest hatte der Lehrer vor Schülern seine Nazi-Tattoos gezeigt. Später bestritt er Rechtsextremist zu sein, doch die Entlassung bleibt wirksam.

Seit Jahren ist Clemens K., der wegen Nazi-Tattoos als Lehrer nicht mehr unterrichten darf, ein Fall für die Justiz. Am Dienstag befasste sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut mit ihm und entschied, dass seine außerordentliche Kündigung durch die Schulbehörde vom November 2019 wirksam ist. Ihm fehle die Eignung als Lehrer, weil angesichts seiner Tattoos keine Gewähr für seine Verfassungstreue bestehe. Auch die spätere Änderung der Tattoos ändere nichts daran, entschied das Gericht.

K. war als Quereinsteiger an eine Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) gekommen, bei einem Sportfest hatte er im Juli 2018 seinen Oberkörper entblößt. Zu sehen waren der SS-Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ – was strafbar ist – sowie rechtsextremistische Symbole wie „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“. Ein anderer Lehrer hatte sich darüber beschwert, doch das Schulamt verschleppte den Fall zunächst.

Erst nach Intervention einer Landtagsabgeordneten und auf Druck des Bildungsministeriums kam es Anfang 2019 zur ersten Kündigung, wegen Formfehlern war im November 2019 eine zweite nötig. Angeblich sollen die Tattoos Ergebnis seiner schwierigen Jugend gewesen sein, er habe sich für Wikinger und alte Germanen interessiert, wie er später sagte. Ein Rechtsextremist sei er nicht.

Auch die Strafjustiz kümmerte sich um K. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einen Strafbefehl in Höhe von 1600 Euro beantragt, K. legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Oranienburg verhängte im Oktober 2020 eine Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung, das Landgericht Neuruppin änderte das Urteil vor wenigen Tagen auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätze à 50 Euro – insgesamt 4500 Euro – ab.

Zuvor war die Entfernung aus dem Lehrerjob gescheitert

Damit wäre K. vorbestraft – samt Eintrag ins Bundeszentralregister und ins erweiterte Führungszeugnis. Er habe sich lange uneinsichtig gezeigt, vor der Berufungsverhandlung die strafbaren Tattoos aber verändert, sodass sie nicht mehr strafbar sind, hieß es am Landgericht. K. legte Revision ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – darauf kam es für das Landesarbeitsgericht am Dienstag aber auch nicht an.

Die Entfernung aus dem Lehrerjob war bislang gescheitert, zunächst im Dezember 2019 vor dem Landesarbeitsgericht, weil der Personalrat nicht ausreichend über Kündigungsgründe informiert worden war. Beim Neuanlauf wies das Arbeitsgericht Neuruppin im November 2020 die Kündigung zurück – aber zugleich auch den Antrag des Lehrers auf Weiterbeschäftigung. Für das Neuruppiner Gericht hatte er ausreichend klar gemacht, dass er nicht rechtsextrem sei.

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Die Schulbehörde aber fand nicht, dass die späte Änderung der Tattoos auf eine Distanzierung schließen ließ. Dem schloss sich das Landesarbeitsgericht nun an. Maßgeblich sei, dass er die Nazi-Tattoos bei der zweiten, nun erfolgreichen Kündigung Ende 2019 immer noch unverändert getragen habe – obwohl das Problem längst klar war. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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