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Der Angeklagte zu Beginn des Prozesses. Er verdeckte sein Gesicht mit einem Papier.

© Paul Zinken/DPA

Fußballfan des 1.FC Union erstochen: Angeklagter wegen Mordes schuldig gesprochen

Im Februar 2019 wurde ein 19-Jähriger auf einem Supermarkt-Parkplatz erstochen. Der Angeklagte wurde nun zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Karl M. traf vor elf Monaten auf einem Supermarkt-Parkplatz in Prenzlauer Berg auf einen Mann, der aus Sicht der Richter Streit suchte. Ein Mann, den er „nie zuvor gesehen und dem er nichts getan hatte“, sagte der vorsitzende Richter. „Den zu treffen ihn das Leben gekostet hat.“ Razvan-Florin C. habe auf den 19-Jährigen eingestochen. Weil er „Dampf ablassen“, Frust abreagieren, „Dominanz“ zeigen wollte, hieß es weiter im Urteil des Landgerichts. Gegen den 29-Jährigen erging am Dienstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte sei bereits seit längerem mit seinen Lebensumständen unzufrieden gewesen. Ein Mann, der keinen Job hatte und zuletzt in einer Laube übernachtete. „Sein Leben war von Drogen, Alkohol und Perspektivarmut geprägt“, so der Richter. Zudem sei auf C. die Vollstreckung einer Haftstrafe zugekommen. „Was ihn sehr frustrierte.“ Als er am späten Nachmittag des 9. Februar in Begleitung einer Bekannten auf dem Parkplatz auftauchte, habe Razvan-Florin C. Streit gesucht.

Karl M., der in der Altenpflege gearbeitet haben soll und als Fan des 1. FC Union gern zu Fußballspielen ging, war mit einem Kumpel unterwegs. Sie wollten zu einem Schnellrestaurant. Der Angeklagte kam ihnen laut Urteil entgegen. Ohne Anlass habe C. Beleidigungen gerufen. „Karl M. und sein Begleiter gingen nicht darauf ein.“ Sie hätten kurz gelacht über die Situation. C. aber habe weiter gepöbelt, die jungen Männer als „Hurensöhne“ bezeichnet. Sie drehten sich um, nicht mehr.

Im Grunde genommen habe Karl M. alles richtig gemacht. „Von der ersten bis zur letzten Sekunde hat er nichts getan außer zu deeskalieren und sich zu schützen.“ Auf Beleidigungen sei er nicht eingegangen und habe auch sonst nichts unternommen, was zur Eskalation hätte führen können.

„Dominanz um jeden Preis"

Der Angeklagte dagegen habe nicht locker gelassen. „Er stellte seine Tasche ab und ging schnellen Schrittes auf Karl M. zu“, stand für das Gericht fest. Er habe den 19-Jährigen geschubst. Karl M. habe sich den Angreifer nur vom Leibe halten wollen. „Er nahm die Arme in Abwehrhaltung, ohne selbst zu schlagen.“ Nach der aufgebauten Deckung nach Art eines Boxers habe C. zunächst von M. abgelassen.

Erst sei der Angeklagte in Richtung seiner Bekannten gegangen, die mit seinem Hund auf ihn wartete. Plötzlich aber habe er sich umgedreht. „Aus Verärgerung und Wut“, hieß es weiter im Urteil. Weil das Druckablassen nicht geklappt und Karl M. ihm Paroli geboten habe. „Er wollte Dominanz um jeden Preis zur Schau stellen – auch unter Einsatz eines Messers.

C. habe mit einem Messer in der Hand  gedroht: „Willst du einen Stich.“ In dem Moment habe auch Karl M. nach einem Klappmesser in seinem Rucksack gegriffen. Um es in der Faust zu halten und sie im Falle eines Schlags zu stärken, hatte der 19-Jährige später noch zu seinem Vater gesagt. Zu einem Schlag aber sei es nicht gekommen, so der Richter. Mit Wucht habe C. dem 19-Jährigen einen Stich seitlich in den Rücken versetzt.

Als Rettungskräfte eintrafen, sagte Karl M. noch zu einem Helfer: „Wir haben nichts gemacht, wir haben nur gelacht.“ Er kam in ein Krankenhaus und wurde operiert. Das Messer hatte ihn in Höhe des Herzens getroffen. „Die Ärzte haben alles getan, sie mussten sich geschlagen geben“, sagte der Vorsitzende Richter.

Eine Tat aus niedrigen Beweggründen

Der aus Rumänien stammende C. behauptete nach seiner Festnahme, er sei Opfer eines Raubversuchs geworden. Er habe sich in Todesangst gewehrt, gab er zu Protokoll. Das Landgericht verhandelte viereinhalb Monate. Im Prozess sprach C. nicht mehr von einem Raub, blieb aber bei einer angeblichen Bedrohung. „Diese Version ist widerlegt“, so das Gericht. Zu keinem Zeitpunkt habe Karl M. ein geöffnetes Messer in der Hand gehalten.

Eine Tat aus niedrigen Beweggründen sei es gewesen. Denn C. habe Karl M. zum Ventil seines Frustabbaus machen wollen. Zwar sei der Angeklagte alkoholisiert gewesen, aber nicht eingeschränkt in seiner Schuldfähigkeit. Er wurde zudem verurteilt, den Eltern des Opfers insgesamt 70 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Wegen seiner Alkoholprobleme soll C. laut Urteil zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Mit der Entscheidung folgte das Gericht im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Kerstin Gehrke

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