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 Ein System der automatischen Kennzeichenfahndung KESY an einer Brücke über der Autobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder).

© Patrick Pleul/zb/dpa

CDU dafür, Grüne und SPD mit Bedenken: Brandenburgs Regierung uneins bei automatischer Kennzeichenerfassung

Die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen durch die Polizei wurde im vergangenen Jahr gestoppt. Eine Wiedereinführung ist umstritten.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hält trotz Bedenken in der rot-schwarz-grünen Koalition an der geplanten Reaktivierung der automatischen Kennzeichenerfassung auf Autobahnen fest. „Wenn unsere Polizei organisierte Kriminalität und Rauschgiftschmuggel erfolgreich bekämpfen und ahnden soll, braucht sie auch die notwendigen Mittel dafür“, sagte Stübgen der Deutschen Presse-Agentur.

Er strebt aus rechtlichen Gründen nicht den bisherigen Umfang des umstrittenen Instruments an. „Die Möglichkeit der Aufzeichnung wäre zwar eingeschränkt, aber immer noch eine wichtige Hilfe für die Arbeit der Polizei.“

Die Kennzeichenerfassung in Brandenburg (Kesy) wurde 2019 bei der Suche nach der in Berlin verschwundenen Rebecca bekannt. Bei Kesy gibt es die Erfassung zur Fahndung nach konkreten Straftätern und die massenhafte automatische Aufzeichnung. Den Aufzeichnungsmodus stufte die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge 2020 als unzulässig ein. Danach speicherte die Polizei Daten nur maximal drei Monate.

Seit Juli 2021 ist eine neue Strafprozessordnung in Kraft. Die massenhafte Aufzeichnung von Kennzeichen wurde gestoppt, weil sie laut Innenministerium nicht mehr komplett rechtlich gedeckt ist. Die Kennzeichenerfassung zur Fahndung läuft jedoch weiter. Sie wurde 2020 dem Ministerium zufolge in drei Fällen eingesetzt.

Der Innenminister plant eine gesetzliche Neuregelung der Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus. „Bisher war der Einsatz durch die Strafprozessordnung begründet, die jedoch geändert wurde“, sagte Stübgen. „Wir wollen deswegen eine landesgesetzliche Regelung. Da geht nur ein reduzierter Ansatz, den wir sehr gründlich ausgearbeitet haben. Es ist nicht das alte Kesy, aber kommt dem Einsatz bei Gefahrenabwehr sehr nahe.“

Es besteht noch Diskussionsbedarf

Die geplante Neureglung befindet sich nach Angaben des Ministers in der Vorabstimmung. Er räumte ein: „Da gibt es noch keine Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern. Das braucht noch Zeit.“

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei einer Pressekonferenz.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei einer Pressekonferenz.

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Die Grünen im Landtag haben große Bedenken. „An unserer kritischen Haltung zum Einsatz von Kesy im Aufzeichnungsmodus hat sich nichts geändert“, sagte die innenpolitische Sprecherin Marie Schäffer. Auch die SPD-Fraktion hat noch Diskussionsbedarf: „In Bezug auf den Aufzeichnungsmodus des Kesy-Systems muss eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die dauerhafte Aufzeichnung und Speicherung von Daten gegenüber von Ermittlungserfolgen der Polizei stattfinden“, sagte SPD-Innenpolitikerin Inka Gossmann-Reetz.

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Fest stehe aber auch, dass die datenschutzrechtlichen Bedenken von 2,5 Millionen Brandenburgern, von denen mehr als die Hälfte ein Auto habe, hier nicht außen vor gelassen werden dürften.

Die oppositionelle AfD-Fraktion zeigt sich unter Bedingungen offen für den Einsatz. „Besonders im Hinblick auf Schleierfahndungen sowie Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität überwiegen die Vorteile bei der Anwendung“, sagte die innenpolitische Sprecherin Lena Kotré. Die AfD lege aber Wert darauf, dass Kesy rechtlich eindeutig zulässig sein müsse. Außerdem müsse der Datenschutz vor allem im Hinblick auf die Speicherzeiten ausreichend Beachtung finden. (dpa)

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