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Anis Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, zu Beginn des Prozesses gegen Arafat A.-Ch. und drei seiner mitangeklagten Brüder.

© dpa/Paul Zinken

Bröckelnde Anklage?: Gericht gab Zwischenstand im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder

Weder Erpressung noch Freiheitsberaubung seien dem angeklagten ehemaligen Bushido-Manager und seinen drei Brüdern bislang nachweisbar, so das Berliner Gericht.

Ein guter Tag für die Verteidiger war es: Im Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido sieht das Landgericht nach bisherigem Stand einige Punkte der Anklage als nicht nachgewiesen an – versuchte schwere räuberische Erpressung und Freiheitsberaubung seien nach vorläufiger Einschätzung nicht anzunehmen.

Und nach nun 71 Verhandlungstagen stehen für einen Bruder des Clan-Chefs die Weichen ganz deutlich auf Freispruch. Nachdem Bushido im Jahr 2017 die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu Arafat Abou-Chaker – er agierte als Bushidos Manager im Musikgeschäft - aufgelöst hatte, soll es angeblich zu Straftaten gekommen sein.

Der Clan-Chef soll die Trennung laut Anklage nicht akzeptiert und ein Millionenvermögen verlangt haben. Der Musiker, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi - sei am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, mit einer halbvollen Wasserflasche aus Hartplastik und einem Stuhl attackiert worden.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer versuchten schweren räuberischen Erpressung sowie von Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Untreue aus. Seit August 2020 wird verhandelt. Am Mittwoch überraschten die Richter mit einem kurzen Zwischenstand.

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Drei Punkte umfasste die vorläufige Einschätzung. Arafat Abou-Chaker könne nicht unterstellt werden, dass er davon ausging, keinen Zahlungsanspruch zu haben. Es habe einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien gegeben, aus dem er einen Anspruch ableiten konnte.

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung hieß es: „,Herr Ferchichi konnte das Büro verlassen.“ Als Drittes die derzeitige Sicht auf den ältesten Angeklagten. Er habe nicht geschlagen; es gebe auch keine Hinweise auf Förderung oder Billigung einer Körperverletzung durch andere.

Bislang sind Prozesstage bis Ende Oktober terminiert. Am 15. Juni geht es mit einem Rapper im Zeugenstand weiter.

Kerstin Gehrke

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