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Ostern im Lockdown.

© Optik: Tsp

Update

Lockdown-Beschlüsse: Osterruhe ist vom Tisch – Kontaktbeschränkungen und Reiseverzicht bleiben

Die zuerst angekündigte Osterruhe wurde gestoppt. Der Lockdown wird aber bis 18. April verlängert, Kontakte sollen möglichst vermieden werden.

Angesichts drastisch steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder ganz Deutschland in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr.

Das beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder in einer mehr als elfstündigen Marathonsitzung in der Nacht zum Dienstag.

Ein Überblick über die zentralen Lockdown-Beschlüsse:

  • Der für Ostern angekündigte besonders scharfe „Ruhepause“-Lockdown wurde gestoppt. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden nicht als Ruhetage definiert .
  • Private Zusammenkünfte in der „Ruhepause“ sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in der Zeit der „Ruhepause“ generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.[Mehr zum Thema: Angela Merkels Osternacht – eine Rekonstruktion des Chaos-Gipfels im Kanzleramt (T+)]
  • Die bestehenden Lockdown-Regeln werden bis zum 18. April verlängert. Damit gilt auch weiterhin die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll. Die Landkreise sollen aber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Möglichkeit genannt werden in dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.
  • Verzicht auf Reisen: „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“, heißt es in dem Beschluss. Doch die Regierungschefs beließen es nicht nur bei Appellen: Von Fluglinien erwarten Bund und Länder Corona-Tests vor dem Rückflug. Zudem soll im Infektionsschutzgesetz eine „generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland“ festgeschrieben werden.
  • Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben. Dieser Punkt sorgte in den Beratungen für besonders viel Ärger. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz drangen darauf, ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich zu machen, sofern diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und auch das Essen in Eigenregie organisiert werden kann. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.
  • Die harten Maßnahmen sollen durch mehr Tests begleitet werden. Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Die Verteilung und Organisation läuft regional unterschiedlich gut, und über die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert - beispielsweise über die Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen. Zur Organisation des weiteren Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu möglichen Schließungen oder anderen Einschränkungen, trafen Bund und Länder keine konkreten Vereinbarungen. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.
  • Bund und Länder fordern Unternehmen erneut auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen die Firmen ihre Testangebote ausweiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen sich möglichst zwei Mal pro Woche testen lassen können.
  • Besonders schwer von den Schließungen betroffene Unternehmen sollen weitere Hilfen bekommen. Die Bundesregierung wird laut dem Beschluss für diese „ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“.

Die Bund-Länder-Runde zählte zu den schwierigsten seit Beginn der Pandemie. Dem Vernehmen nach zeigte sich Kanzlerin Merkel zwischenzeitlich sehr unzufrieden mit dem Verlauf. Stundenlang wurde die große Runde unterbrochen und in kleinem Kreise weiterverhandelt.

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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sprach nach den Beratungen von einer „schweren Geburt“. Auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder nannte die Verhandlungen schwierig, lobte aber auch den klaren Kurs, der gefunden worden sei.

„Wir wissen, dass Corona bleischwer über dem Land liegt“, sagte er. Man habe es jetzt aber in der Hand, die dritte Welle schneller zu beenden als die vorherige. „Ungeduld darf nicht zu unserer Schwäche werden“, mahnte der CSU-Vorsitzende. (mit Agenturen)

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