zum Hauptinhalt
Bundesgesundheitsminister Lauterbach befürwortet eine vierte Impfdosis für über 60-Jährige.

© Christoph Soeder/dpa

Update

„Ein gutes Gesetz, das zu wenig genutzt wird“: Lauterbach nimmt Länder in die Pflicht

Wegen steigender Zahlen wollten einige Länder die Corona-Regeln bis Mai verlängern – doch der Minister lehnt Verhandlungen ab.

Es gab eine „konfliktgeladene Situation“, erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag. Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Nordrhein-Westfalen hatten versucht, den Druck auf ihn und den Bund zu erhöhen. Sie wollten die bestehende Ausnahmeregelung des Infektionsschutzgesetzes bis mindestens in den Mai verlängern. Die Länder forderten die Ampel-Regierung auf, das neue Infektionsschutzgesetz juristisch noch einmal anzupassen.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Im Entwurf ihrer Beschlussvorlage, die dem „Tagesspiegel“ vorliegt, heißt es: „Die GMK ist der Auffassung, dass die Länder angesichts der enorm hohen Infektionszahlen einen möglichst weiten und rechtssicheren Instrumentenkasten benötigen, mit dem die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Vollzug schnell und unbürokratisch wie bisher verantwortungsvoll angewendet werden können." Konkret fordern die Länder, die Übergangsregelung des Infektionsschutzgesetz für „mindestens vier Wochen“ zu verlängern.

Lauterbach für nationale Maskenpflicht

Doch Lauterbach erteilt dem eine Absage. Die Länder verlangten eine Gesetzgebung, die rechtlich nicht umsetzbar wäre, anstatt ein gutes Gesetz zu nutzen, kritisiert der Minister. „Das Infektionsschutzgesetz bleibt die Grundlage für die Maßnahmen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten treffen.“

Das habe keine politische, sondern rechtliche Gründe. Eine nationale Maskenpflicht etwa, wäre „rechtlich auf der Grundlage der Bewertung des Bundesjustizministers nur möglich, wenn es auch eine nationale Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die Corona-Pandemie gäbe“. Doch diese sei aufgrund der Bewertung des Expertenrates nicht zu befürchten.

Der SPD-Politiker lässt aber wissen, dass er und die meisten Mitglieder des Expertenrats eine nationale Maskenpflicht für sinnvoll und nützlich halten, doch dies sei aufgrund „der rechtlichen Prüfung durch den Bundesjustizministers nicht machbar“ gewesen. Das müsse klar verstanden werden, denn eine erneute Befassung mit dem Infektionsschutzgesetz sei nicht zielführend, sagt Lauterbach. „Das Maximale was möglich ist, ist die lokale Beherrschung der Pandemie.“

Länder sollen Hotspot-Regelungen nützen

Er habe die Länder daher ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Regelungen zu nutzen. Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg machen davon schon Gebrauch, erklärt der Minister. Wenn diese genutzt werden, dann „wird in der Bevölkerung auch noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern, dass wir auch vorsichtig sein müssen.“ Das würde dazu führen, dass viele auch freiwillig die Maske nutzen würden, glaubt Lauterbach.

Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit unter allen Bundesländern mit Abstand Spitzenreiter bei der Corona-Inzidenz.
Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit unter allen Bundesländern mit Abstand Spitzenreiter bei der Corona-Inzidenz.

© Stefan Sauer/dpa

Über das neue Infektionsschutzgesetz gibt es seit Wochen einen Streit zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern. Gegen geballten Proteste der Länder hatte die Ampel-Koalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, die nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt.

Die Länder können nach einer Übergangsfrist bis kommenden Samstag (2. April) aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament für die Hotspots eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagten, dass mangels konkreter Kriterien dafür keine rechtssichere Regelung möglich sei.

„Ein gutes Gesetz, das zu wenig genutzt wird“

Lauterbach versucht dies Argument zu entkräften. Eine Überlastung der Gesundheitsversorgung müsse nicht belegt sein. Es reicht, „wenn sie droht“. Kriterien dafür seien etwa, die Notfallversorgung, wenn Patienten verlegt und planbare Eingriffe verschoben werden müssten oder Pflegeuntergrenzen unterschritten würden. Wird eine Region oder ein Bundesland zum Hotspot erklärt, könnten die Landtage umfassendere Maskenpflichten verhängen.

Aus seiner Sicht handelt es sich um „ein gutes Gesetz, das zu wenig genutzt wird“, da die Länder ein Gesetz verlangen „für welches rechtlich keine Grundlage besteht“.

Sie werden nun entscheiden müssen, wie es nach der Übergangsfrist ab dem Wochenende weitergeht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits angekündigt, dass er keine Hotspots plane –„jedenfalls auf absehbare Zeit nicht“. „Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.“

Einige bleiben bei ihrer Kritik

Auch Hessens Landesregierung beschloss am Montagnachmittag, von der Hotspot-Option keinen Gebrauch zu machen. Dies sei „derzeit nicht umsetzbar“, hieß es in einer Erklärung. Landesgesundheitsminister Kai Klose (Grüne) rief die Bürgerinnen und Bürger aber dazu auf, freiwillig weiter ihre Masken in Innenräumen zu benutzen. „Masken sind und bleiben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern“, erklärte er in Wiesbaden.

Geht es nach Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen, sollten sie auch in Innenräumen weiterhin Pflicht sein. Dass es dazu nun nicht komme, „dafür trägt der Bund die Verantwortung“, erklärte er nach der Gesundheitsministerkonferenz gegenüber der „Rheinischen Post“. Laumann kündigte an, die Landesregierung werden nun in den nächsten Tagen über ihr weiteres Vorgehen beraten. Er verwies auf die weiterhin „schwierige Situation in unseren Krankenhäusern“.

Gesundheitsminister Lauterbach hatte die Länder zuvor gemahnt, die Kritik und Zweifel an den Beschlüssen einzustellen. Jene, die ihn auch als Minister betreffen, findet er „nicht angemessen“. Er beruft sich dabei erneut auf den Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Wenn der Bundesjustizminister sagt, dass nationale Regelungen nicht mehr möglich sind, dann ist das für mich maßgeblich und ich habe keinen Grund daran zu zweifeln.“ Anstelle zu klagen, müssen gehandelt werden, sagt der SPD-Mann. „Wir verlieren Zeit.“

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

FDP-Minister Buschmann hatte im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz ebenfalls klar gemacht, dass es keine Änderungen am Infektionsschutzgesetz geben werde: „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern. Danach gilt die Hotspot-Regelung“, schrieb Buschmann auf Twitter. Und weiter: „Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag.“

Zuvor hatte bereits FDP-Fraktionschef Christian Dürr deutlich gemacht, dass die Hotspot-Regel darauf ziele, wenn „in einzelnen Städten oder Kommunen“ eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Sie sei „an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden“, sagte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Länder seien nicht wehrlos. „Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder scheut sich, Verantwortung zu tragen.“

Mehrheit würde weiter Maske in Innenräumen tragen

Ein Großteil der Menschen in Deutschland will laut einer YouGov-Umfrage weiter Maske in Innenräumen tragen. 41 Prozent gaben an, dies etwa in Geschäften oder im Bahnverkehr auch ohne Maskenpflicht tun zu wollen. 27 Prozent sagten, sie würden dann hin und wieder Maske tragen, 9 Prozent selten. 17 Prozent der 714 Befragten gaben an, nie mehr eine Maske in Innenräumen aufsetzen zu wollen, wenn es keine Pflicht mehr gibt.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz blieb laut Robert Koch-Institut (RKI) auf hohem Niveau von nun 1700,6 nach 1714,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen am Vortag. Allerdings meldeten Baden-Württemberg und Brandenburg praktisch keine Fälle. Registriert wurden 20 Tote in 24 Stunden. Die Zahl der in Kliniken gekommenen corona-infizierten Patienten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gab das RKI mit 6,94 an (Freitag 7,39). Am höchsten war die Rate mit 16,39 in Mecklenburg-Vorpommern, am niedrigsten in Berlin mit 2,73.

Mit Blick auf die Zahlen erklärt Lauterbach am Montag, dass die Fallzahl zum Vortag zwar gesunken sind, sich aber weiter auf einem hohen Niveau befinden. „Wir haben eine Situation, die unbefriedigend ist und sich lange hinziehen wird. Eine schnelle Veränderung der Lage steht nicht unmittelbar bevor.“ (mit dpa)

Zur Startseite