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Ein Mitarbeiter zeigt in einer Corona-Teststation einen Abstrich für einen Corona-Test (Symbolbild).

© Foto: dpa/Tom Weller

Update

Drei Euro pro Test: Diese Regeln gelten für die kostenpflichtigen Corona-Bürgertests

Die kostenlosen Corona-Schnelltests werden eingestellt. Die meisten müssen zumindest einen Teil trotz steigender Infektionszahlen ab jetzt selbst bezahlen.

Mal eben kostenlos auf Corona testen - damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken gibt es von diesem Donnerstag an nur noch für bestimmte Gruppen. Andere müssen ab jetzt drei Euro zuzahlen.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die neuen Regelungen am Donnerstag gegen Kritik. „Die Tests sind wertvoll, sie sind wichtig“, sagte Lauterbach im ZDF„Morgenmagazin“. Allerdings seien die Kosten für die Steuerzahler für die bisher kostenlosen Tests zu hoch. Außerdem müsse der Missbrauch durch Testcenter eingegrenzt werden.

„Es gibt immer die Möglichkeit des Betrugs“, räumte Lauterbach ein. Allerdings müssten die Teststellen nun dokumentieren, weshalb ein Test durchgeführt wurde. Über Stichproben sei es dann möglich, dies nachzuprüfen und so Missbrauch vorzubeugen, betonte der Minister.

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Dass Corona-Tests weiterhin nötig sind, zeigen die aktuellen Infektionszahlen: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstagmorgen mit 668,6 angegeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 646,3 gelegen. Allerdings gehen Experten seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus.

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 132.671 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 119 360) und 83 Todesfälle (Vorwoche: 98) innerhalb eines Tages.

Was ändert sich grundsätzlich bei den Corona-Tests?

Bisher hatte jeder - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann.

Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, „ausgesetzt“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die überarbeitete Testverordnung mit den neuen Regeln steht seit Mittwoch im Bundesanzeiger und greift damit ab diesem Donnerstag.

Wer bekommt weiterhin einen kostenlosen Corona-Tests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer, Kinder bis fünf Jahre, Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Und wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für den privaten Bereich gedacht, für Besuche von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung oder Behinderung zu treffen.

Da kann ja jeder behaupten, „ich will meine kranke Oma besuchen“. Wie soll das kontrolliert werden?

Dazu heißt es, solche Besuche müssten „glaubhaft“ gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Ob das potenzielle Betrüger ausreichend abschreckt, wird sich zeigen. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

Welche Nachweise werden noch verlangt?

Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf - für die es weiterhin Gratistests gibt - noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.

Wo gibt es noch offene Fragen?

Etwas Verwirrung gab es beim Punkt Besuche bei älteren oder Vorerkrankten. Zwar können sich Menschen, die Angehörige oder Bekannte in Kliniken oder Pflegeheimen besuchen, weiterhin kostenlos testen lassen. In der Verordnung heißt aber auch, diejenigen, die sich mit Über-60-Jährigen oder mit Vorerkrankten treffen wollen, müssen für einen Test drei Euro zuzahlen.

Hier wird eine Trennlinie zwischen privaten Treffen und Begegnungen in Einrichtungen gezogen. Es mache einen Unterschied, ob man möglicherweise infiziert in eine Klinik oder eine Pflegeeinrichtung spaziere oder jemanden zu Hause treffe, erläuterte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Nachfrage.

Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Schritt begründet. Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wäre es 5 Milliarden.

Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?

Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder hatten aber schnell signalisiert, dass es dafür keine Pläne gibt. Die drei Euro ersetze man nicht „und zwar in keinem der Länder“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag. (dpa)

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