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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Zugang zu Bürgertests reglementieren.

© Michael Kappeler/dpa

Update

„Corona-Herbststrategie“ benennt drei Szenarien: Lauterbach-Vorstoß zu Beschränkung kostenloser Bürgertests stößt auf Kritik

Den Zugang zu Gratis-Corona-Tests sollen demnächst nur noch bestimmte Personengruppen haben. Ende Juni läuft die Verordnung aus. Der Vorschlag missfällt vielen.

Die Überlegungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Einschränkung der kostenlosen Corona-Bürgertests stoßen auf Kritik. „Es ist wichtig, dass die Menschen ein kostenloses Testangebot haben“, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. „Aufgrund steigender Infektionszahlen ist dies notwendig.“ Andere Ländervertreter äußerten sich ähnlich.

Lauterbach setzt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem auf eine erneute Impfkampagne im Herbst. „Ziel ist es, die Impflücke zu schließen und die vierte Impfung zu bewerben; insbesondere in der älteren Bevölkerungsgruppe“, heißt es in einem Papier aus dem Gesundheitsministerium, das am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Dazu gehöre die „Beschaffung einer ausreichenden Anzahl von angepassten Impfstoffen von Moderna sowie Biontech“.

Kinder und Jugendliche sollen dem Konzept zufolge bei der Immunisierung stärker in den Blick genommen werden: Sie sollten „bei der Impfkampagne ebenfalls besonders angesprochen werden“. In Deutschland gibt es zugelassenen Corona-Impfstoff aktuell für alle Menschen ab fünf Jahren.

In dem Papier aus Lauterbachs Ministerium mit dem Titel „Corona-Herbststrategie“ werden zunächst drei mögliche Szenarien beschrieben: das günstigste, ein „mittelschweres“ und das ungünstigste. „Basierend auf diesen Überlegungen erscheint Szenario 2 als wahrscheinlichstes Corona-Herbstszenario“, heißt es. „Dieses Szenario könnte sich über einen langen Zeitraum erstrecken.“

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Das Ministerium geht demnach davon aus, dass es im Herbst und Winter „zu einem gehäuften Auftreten von Infektionen und Arbeitsausfällen“ kommt. Die Intensivstationen würden „moderat“ belastet. Die Lage könne „erneut flächendeckende Maßnahmen des Übertragungsschutzes (Masken und Abstand in Innenräumen)“ und regional „Maßnahmen der Kontaktreduktion“ erforderlich machen.

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Zu den Zielen der Strategie heißt es, die „zentrale Herausforderung“ bleibe, „die verfügbaren (intensiv-)medizinischen Kapazitäten nicht zu überlasten und die kritische Infrastruktur personell aufrecht erhalten zu können“. Daneben blieben „die Abmilderung von schweren Krankheitsverläufen sowie Long Covid“ und die Vermeidung von Todesfällen „essenziell“.

Sieben-Punkte-Plan

Die konkrete Strategie umfasst sieben Punkte. Neben dem Thema Impfen geht es etwa um das Testen. So wird vorgeschlagen, dass nur noch Menschen mit Corona-Symptomen sowie ausgewählte Gruppen, etwa Krankenhausangestellte und Kleinkinder, staatlich finanzierte Schnelltests in Anspruch nehmen können. Ausnahmen soll es für Corona-Hotspots geben. Das kostenlose Angebot an alle Bürger ist bisher nur bis Ende Juni fix.

Als weitere Gruppen und Anlässe für kostenlose Bürgertests werden in dem Papier genannt: Präventivtestungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Personen mit erhöhter Kontaktexposition, etwa vor Großveranstaltungen, bei einer Kontraindikation zur Impfung, etwa Schwangerschaft im ersten Trimester, eine ausbreitende Infektionslage im „Hotspot“ und Geflüchtete aus der Ukraine.

„Eine gut erreichbare Test-Infrastruktur - auch in Apotheken - soll aufrecht erhalten bleiben“, heißt es aber zugleich. Außerdem soll die Vergütung für Schnelltests und für PCR-Tests gesenkt werden.

Um eine bessere Datengrundlage zu erhalten, sollen alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet werden, „ihre für das Pandemiemanagement notwendigen Daten“ tagesaktuell zu melden. „Die Nichteinhaltung der taggleichen Meldung ist mit Sanktionen (Abschlagszahlungen) verbunden.“

Teststrategie als zentraler Angriffspunkt

Zuletzt war aus den Ländern der Druck auf den Bund gewachsen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Die Infektionszahlen sind zuletzt wieder gestiegen.

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Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte den RND-Zeitungen, die Testpflicht in Schulen, Kitas und fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens sei abgeschafft worden. „Ich halte es aber für einen klugen Ansatz, auch bis auf Weiteres kostenlose Tests für all diejenigen zur Verfügung zu stellen, die sich freiwillig testen möchten.“ Die Finanzierung sei weiterhin Aufgabe des Bundes.

Warnung vor „Kahlschlag“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der „Rheinischen Post“, er erwarte, „dass der Bund auch in Zukunft ein bürgernahes Testsystem ermöglicht, insbesondere für Menschen mit Symptomen und zum Schutz vulnerabler Gruppen“.

Er kritisierte auch den engen Zeitplan, da die derzeitige Regelung nur noch bis Monatsende gilt. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Angestellten in den Testzentren, aber auch die Länder immer noch keine Klarheit über die Zukunft der Bürgertestungen haben“, sagte Laumann.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, äußerte sich ebenfalls kritisch. „Präventiv-Testungen auf Krankenhäuser und Pflegeheime zu begrenzen, schließt allein 3,2 Millionen Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pfleger aus“, sagte er der „Rheinischen Post“. Dieser „größte Pflegedienst Deutschlands“ brauche anlasslose kostenlose Tests. Es dürfe hier keinen „Kahlschlag“ geben.

Länder machen Druck

Vor den Beratungen mit Lauterbach erneuerten Ländervertreter zudem ihre Forderungen nach einer raschen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zur Vorbereitung auf den Herbst. „Der Bund muss jetzt handeln und das Infektionsschutzgesetz anpassen“, sagte NRW-Minister Laumann. „Die derzeitige Entwicklung zeigt, wie schnell Änderungen im Infektionsgeschehen auftreten können, und dann müssen wir handlungsfähig sein.“

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sagte im SWR, wenn die Bundesregierung mit der Gesetzesnovelle bis nach der parlamentarischen Sommerpause warte, sei es für die Länder „zu spät“. Sie müssten die Corona-Eindämmungsmaßnahmen schließlich umsetzen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wies die Forderungen erneut zurück und verwies auf die Verabredung in der Koalition, zunächst eine wissenschaftliche Evaluation der bisherigen Corona-Eindämmungsmaßnahmen abzuwarten. Diese soll am 30. Juni veröffentlicht werden.

„Wir haben einen wohlüberlegten und seriösen Zeitplan innerhalb der Bundesregierung verabredet“, sagte Buschmann den RND-Zeitungen. Dem hätten sich die Länder auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz angeschlossen. „Ich hielte es für ein Zeichen des Respekts vor der Wissenschaft, wenn nun alle diese Ergebnisse abwarten und ihnen nicht vorgreifen“, sagte Buschmann mit Blick auf die Evaluation. (dpa, AFP)

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