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Thema

Brandenburg

Die Kirchenaustritte in Brandenburg lagen im vergangenen Jahr auf hohem Niveau.

Wer aus der Kirche austreten will, kann dies in drei Bundesländern, darunter Brandenburg, nur bei den Amtsgerichten erklären. In den anderen Ländern sind dafür überwiegend die Standesämtern zuständig. Brandenburg lehnt eine solche Regelung jedoch ab.