Berlin - Ein tunesischer Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt worden ist, der als dauerauffälliger Straftäter gilt und der als islamistischer Gefährder einstuft wird – und trotzdem ist dieser Mann nach einer Festnahme in Berlin-Friedrichshain nicht in Haft genommen worden. Der Fall wird nächste Woche das Abgeordnetenhaus beschäftigen.
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 08.02.2018
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