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Die Betreuung für Minderjährige mit geistiger Behinderung – hier die eines Neunjährigen in Berlin – ist in Brandenburg schlecht ausgebaut.

Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher müssen für den Schulhort in Brandenburg Zuzahlungen leisten - bis zu 500 Euro pro Monat. Betroffen ist auch ein Zwölfjähriger aus Bergholz-Rehbrücke. Der Landtag könnte das bald ändern.

Von Sarah Stoffers