Dem Angeklagten wird Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen vorgeworfen. Mit einem Urteil wird für den 2. Juni gerechnet.
Alle Artikel in „Brandenburg“ vom 17.05.2022
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Dem Angeklagten wird Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen vorgeworfen. Mit einem Urteil wird für den 2. Juni gerechnet.
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