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Hotspot. Die Cottbuser Innenstadt war mehrmals Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen und Deutschen. Der Rapper „Bloody 32“ kommentiert die Vorfälle im Netz, die von „Asylbetrügern“ ausgegangen wären.

Verfassungsschutz stuft einen bekannten Cottbuser Rapper als „asylkritisch“ ein und benennt nur drei Rap-Projekte in Brandenburg als rechtsextremistisch – eine Verharmlosung, meinen die Grünen im Landtag.

Von Marion Kaufmann