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Pyrotechnik. Weil Feuerwerkskörper auf des Spielfeld geworfen wurden, musste das Landespokalfinale unterbrochen werden.

© Jan Kuppert

Urteil nach Pyro-Randale: SV Babelsberg vom Landespokal ausgeschlossen

Die Ausschreitungen beim Landespokalfinale im Mai haben für den Fußball-Regionalligisten SV Babelsberg ernste Konsequenzen. Der Verein darf laut Sportgerichtsurteil in der neuen Saison nicht am brandenburgischen Pokal-Wettbewerb teilnehmen.

Potsdam - Höchststrafe für den SV Babelsberg 03: Der Fußballlandesverband Brandenburg hat nach den Ausschreitungen während des Pokalfinales gegen Energie Cottbus den Regionalligisten vom Landespokalwettbewerb in der kommenden Saison ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Sportgericht den SVB zu einer Geldstraße in Höhe von 4500 Euro.

Nachdem der Babelsberger Fußballverein in der jüngeren Vergangenheit mehrfach wegen Pyro-Aktionen seiner Fans verurteilt worden war, diese Strafen aber laut Sportgericht „nachweislich keine Wirkung im positiven Sinne entfalten“, sahen sich die Richter zu dieser nun drastischen Strafe veranlasst. Mit dem Pokalausschluss soll den vermeintlichen „Fans“ die Gelegenheit genommen werden, ihre Gewaltbereitschaft zu demonstrieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein kann Berufung einlegen. 

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