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SV Babelsberg 03: "NOFV befangen": Nulldrei fordert Entscheidung durch DFB

In einem offenen Brief erklärt die Vereinsführung des SV Babelsberg: Die Gremien des NOFV seien bei der Entscheidung über die Spielsperre befangen.

Babelsberg - Im Streit mit dem Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) erhebt der SV Babelsberg 03 weitere Vorwürfe. In einem am Mittwoch verschickten Brief an das NOFV-Präsidium äußerte der Verein Bedenken gegen die Neutralität und Kompetenz der mit dem Verfahren gegen den SVB befassten Personen und Gremien. „Daher regen wir an, eine unabhängige Instanz innerhalb der deutschen Fußballverbände mit dem Fall zu betrauen“, heißt es in dem Schreiben des Vereinsvorstands. „Am ehesten scheinen uns die Einrichtungen des DFB geeignet.“ Insbesondere den Leiter des Verfahrens, Jürgen Lischewski, Vorsitzender des Verbandsgerichts, lehnen die Babelsberger ab. Er sei durch seine Beteiligung am bisherigen Verfahren befangen.

Streitpunkt im Fall Babelsberg ist ein verhängtes Strafgeld in Höhe von 7000 Euro, die der Viertligist nicht zahlen will und damit eine Spielsperre riskiert. Das Abbrennen von Pyrotechnik und „Nazischweine raus“-Rufe der Babelsberger Fans beim Spiel gegen Cottbus am 28. April 2017 sind Gegenstand der Auseinandersetzung. Der Regionalligist akzeptiert das Urteil wegen des Abbrennens von Pyrotechnik. Er wendet sich aber wie berichtet dagegen, dass es in der Urteilsbegründung des NOFV eine Gleichsetzung zwischen den Naziparolen der Cottbuser Fans und der Abwehr darauf durch die eigenen Anhänger gegeben hätte.

Bis zum 14. Februar soll der SV Babelsberg Stellung nehmen

Mit dem Brief reagierte der SVB auf einen Antrag des NOFV-Präsidiums bei seinem Verbandsgericht, die Regionalliga-Mannschaft des SVB bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten vom Spielbetrieb zu sperren. Zudem erhielt der Verein eine Frist bis zum 14. Februar, um Stellung zu nehmen oder einen Nachweis über die Zahlung der 7000-Euro-Strafe vorzulegen, die der SVB bislang verweigert.

Parallel dazu gab das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 27. Februar als Termin für die Revision des Kontrollausschusses gegen das Urteil des NOFV-Verbandsgerichts gegen Energie Cottbus bekannt. (mit dpa)

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