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Fünfkämpferin Annika Schleu nach ihrer Disqualifikation bei Olympia. Ihr Pferd hatte mehrmals den Sprung verweigert. 

© dpa

Nach Vorwurf der Tierquälerei bei Olympia: Ermittlungen gegen Fünfkämpferin Schleu eingestellt

Nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft müssen Annika Schleu und Bundestrainerin Raisner einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen.

Potsdam - Nach dem Olympia-Skandal um die Moderne Fünfkämpferin Annika Schleu und Bundestrainerin Kim Raisner hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Tierquälerei eingestellt. Die Beschuldigten hätten bei den Sommerspielen in Tokio auf das Reitpferd nur kurzfristig eingewirkt und sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation des olympischen Wettkampfs befunden, hieß es in einer am Dienstag auf der Internetseite der Behörde veröffentlichten Mitteilung.

„Dem Turnierpferd wurden zudem keine Verletzungen zugefügt.“ Schleu und Raisner müssen einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen. Zur Höhe wollte die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Angaben machen. Erst wenn die beiden das Geld bezahlt haben, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Das Schleu zugeloste Pferd hatte bei den Olympischen Spielen im Parcours in Tokio verweigert, Raisner hatte die weinende Berlinerin mit den Worten „Hau mal richtig drauf!“ zum Einsatz der Gerte aufgefordert. Der Deutsche Tierschutzbund hatte nach den Vorkommnissen Strafanzeige gegen Schleu und Trainerin Raisner gestellt. Die Ermittlungen wurden wegen des Wohnorts der Beschuldigten in Potsdam geführt.

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„Angesichts der geringen Auswirkungen der Tat und vor dem Hintergrund der fortgesetzten medialen Berichterstattung ist von einer ausreichenden Einwirkung auf die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten durch das Ermittlungsverfahren auszugehen“, hieß es weiter. „Deshalb und auch wegen der vorgesehenen künftigen Austragung des Modernen Fünfkampfs ohne Reitsport besteht keine Wiederholungsgefahr.“

„Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung unserer Mandantin“, so Raisners Anwalt Simon Bergmann. Es sei mit keinem Schuldeingeständnis verbunden. Ausschlaggebend sei gewesen, dass ein langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden konnte. Damit entfalle der Schuldvorwurf, so dass sich Raisner weiterhin als unschuldig bezeichnen dürfe. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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