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Nach Skandalspiel Babelsberg gegen Cottbus: Leerer Energie-Block

Mit einem Heimspiel gegen Hertha BSC II startet der SV Babelsberg 03 am Sonntag in seine neue Regionalliga-Saison. Im April 2018 steht dann die Partie des SVB daheim gegen Energie Cottbus an, bei der laut neuestem Verbandsgerichtsurteil die Gäste-Fans ausgeschlossen werden.

Zum Saisonstart der Fußball-Regionalliga Nordost empfängt der SV Babelsberg 03 am kommenden Sonntag die U23 von Hertha BSC. Anstoß im Karl-Liebknecht-Stadion ist um 13.30 Uhr.

Mit Interesse hat der SVB derweil das Urteil des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) gegen den FC Energie Cottbus zur Kenntnis genommen: Der Liga-Konkurrent darf zur Auswärtspartie beim SV Babelsberg 03 im April 2018 keine Gästefans mitbringen und ist verpflichtet, an den gastgebenden Kiezklub eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten. Das ist ein Teil des Urteils der Berufungsverhandlung gegen den FC Energie im Zusammenhang mit den Zuschauerausschreitungen beim Gastspiel der Lausitzer in Babelsberg Ende April dieses Jahres. Zudem wurde die ursprünglich in erster Instanz verhängte Geldstrafe von 10.000 Euro modifiziert: Von der Gesamtgeldstrafe wurden 4000 Euro zur Bewährung ausgesetzt, die bei weiteren Verstößen innerhalb der Bewährungszeit bis zum 30. Juni 2018 fällig werden würden. Bereits Ende der vergangenen Woche hatte der FC Energie darüber informiert, dass das vom Sportgericht – in erster Instanz – auferlegte Geisterspiel als Strafe gestrichen wurde.

Der SV Babelsberg 03 wartet indes auf seine Berufungsverhandlung. Der SVB ist wegen des Fehlverhaltens seiner Fans während des Derbys vom Sportgericht zu einer Zahlung von 7000 Euro verurteilt worden und hat dagegen Berufung eingelegt. Der NOFV hat bislang eher Ablehnung signalisiert, den Widerspruch zu verhandeln. 

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