zum Hauptinhalt
Eklat. Chaoten im SVB-Fanblock hatten mit Pyro-Attacken beim Landespokalfinale 2018 gegen Energie Cottbus die Siegerehrung der Cottbuser verhindert.

© Jan Huppert

Nach Finaleklat des SV Babelsberg 03: Kein Pokal-Ausschluss für den SVB

Erfolg vor Gericht: Der in erster Instanz ausgesprochene Ausschluss des SV Babelsberg 03 vom Fußball-Landespokal 2018/19 wurde in der Berufungsverhandlung aufgehoben. Die Entscheidung des Verbandsgerichts ist aber an strenge Auflagen gebunden.

Der SV Babelsberg 03 wird in dieser Saison auch im AOK-Landespokal spielen. Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) revidierte am Donnerstagabend den Pokalausschluss des Regionalligisten, zu dem der SVB in erster Instanz durch das FLB-Sportgericht nach Pyroaktionen Babelsberger Fans beim Pokalfinale der vergangenen Saison verurteilt worden war. Der Verein hatte gegen den Ausschluss Berufung eingelegt. Die Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro bleibt unverändert bestehen. Das Gericht habe damit bestätigt, dass ein Ausschluss unverhältnismäßig gewesen wäre, sagte Christopher Wiencke von der Dentons Kanzlei, der den SVB vertritt. Das Urteil sei „aus pädagogischer Sicht sinnvoll“ und dazu geeignet, „die vom Verein unternommenen Anstrengungen und die Zusammenarbeit mit den Fangruppen zu fördern“.

Die Entscheidung des Verbandsgerichtes ist an enge Auflagen gebunden, die der SVB im kommenden Pokalwettbewerb zu erfüllen hat. So muss der Verein zu Auswärtsspielen jeweils 15 eigene Ordner entsenden, außerdem ist es Babelsberger Fans untersagt, Fahnen und Banner zu präsentieren. Sollte der SVB Heimrecht für ein Pokalspiel im eigenen Karl-Liebknecht-Stadion haben, wird die Fanblock der Nordkurve gesperrt bleiben müssen. Zudem droht ein sofortiger Wettbewerbsausschluss, sollte gegen die Auflagen verstoßen werden. 

Somit spielt der SVB in der ersten Runde des Landespokals am 18. August beim Landesligisten Pritzwalker FHV.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false