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Sport: Mehr Geld für Demenzkranke Erstmals auch ohne Pflegestufe Leistungen

aus der Pflegeversicherung / Jetzt Antrag stellen

Es ist ein kleiner Schritt nach vorne: Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung bekommen vom 1. Januar 2013 an mehr Geld von der Pflegeversicherung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten erstmals auch Menschen Pflegegeld und Sachleistungen, die noch keine Pflegestufe haben, aber trotzdem Betreuung brauchen. Sie sollten möglichst bald einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Denn die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht.

Die Pflegereform beinhaltet nicht, wie von vielen Experten gefordert, einen neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit. Weiterhin gelten Menschen nur dann als pflegebedürftig, wenn sie Unterstützung bei der körperlichen Pflege brauchen. Demenzkranke, die sich zwar noch selbst anziehen oder waschen können, dafür aber Anleitung brauchen, bekommen auch in Zukunft keine Pflegestufe. Sie können aber mehr Leistungen in Anspruch nehmen.

Bisher bekommen nur Menschen mit Pflegestufe I, II oder III Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe zwischen 235 und 700 Euro pro Monat. Es ist als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige gedacht. Wird ein professioneller Pflegedienst engagiert, erhält der Pflegebedürftige Sachleistungen. Sie liegen je nach Pflegestufe bei 450 bis 1550 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet die Sachleistungen meist direkt ab.

Künftig erhalten Menschen mit Pflegestufe I und II mehr Geld, wenn eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ vorliegt. Das ist bei vielen Demenzkranken der Fall. Für sie steigt das Pflegegeld in der Stufe I um 70 Euro auf 305 Euro, in der Stufe II um 85 Euro auf 525 Euro. Die Sachleistungen erhöhen sich in der Stufe I um 215 Euro, in der Stufe II um 150 Euro. In der Pflegestufe III bleibt alles beim Alten.

Neu ist, dass auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten, die keine Pflegestufe haben, aber eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. In der sogenannten Pflegestufe 0 beträgt das Pflegegeld 120 Euro im Monat, die Pflegesachleistung liegt bei 225 Euro. Außerdem können diese Menschen künftig wie alle anderen Pflegebedürftigen bis zu 1550 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Müssen sie ihre Wohnung barrierefrei umbauen, zahlt die Pflegekasse bis zu 2557 Euro als Zuschuss. Demenzkranke ohne Pflegestufe müssen dafür einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, erklärt Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes in Berlin.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfe dann, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Ein Kriterium dafür ist beispielsweise, dass höhere Hirnfunktionen gestört sind, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führt: Der Betroffene findet zum Beispiel seine Wohnung nicht mehr oder vergisst nach kurzer Zeit Absprachen.

Menschen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten schon jetzt zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 bis 200 Euro im Monat. Damit können Demenzkranke zum Beispiel niedrigschwellige Angebote wie die Betreuung in einer Alzheimer-Gruppe finanzieren. Künftig bekommen Erkrankte außerdem Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Die Pflegesachleistungen muss der Betroffene bei einem Pflegedienst einkaufen, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat und direkt mit dieser abrechnen kann.

Wer unsicher ist und Fragen hat, sollte sich an seine Pflegekasse wenden. Denn mit der Pflegereform wird auch die Beratung deutlich gestärkt. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen, müssen die Kassen ihm künftig innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten. Carina Frey

Carina Frey

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