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Interview: "Die Firma läuft": 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für Gesundheitsförderung

Frau Schulz, Unternehmen können Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter auch steuerlich absetzen. Wie ist Ihr Eindruck als Steuerberaterin: Haben Sie solche Sachen zunehmend auf dem Schreibtisch?

Frau Schulz, Unternehmen können Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter auch steuerlich absetzen. Wie ist Ihr Eindruck als Steuerberaterin: Haben Sie solche Sachen zunehmend auf dem Schreibtisch?

Bei großen Unternehmen und Behörden setzen sich Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung zunehmend durch, in mittleren Betrieben ein wenig, in Handwerksfirmen kaum.

Welche Vorteile oder Möglichkeiten haben Unternehmen denn, um Angebote, die sie ihren Mitarbeitern unterbreiten, steuerlich geltend zu machen?

Nach dem Einkommenssteuergesetz können Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn vom Arbeitgeber finanziert und steuerlich geltend gemacht werden. Immerhin bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Die Maßnahmen müssen dabei dem „Leitfaden Prävention“ der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen und einem der dort aufgeführten Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stressreduktion oder Suchtprävention.

Kann der Arbeitgeber auch die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio für seine Arbeitnehmer übernehmen?

Das geht im Allgemeinen nicht. Es sei denn, in den Vereinen oder Studios werden Kurse angeboten und von den Mitarbeitern wahrgenommen, die die Kriterien des Präventionsleitfadens erfüllen. Es besteht aber die Möglichkeit, die Gebühren für ein Fitnessstudio zu übernehmen, indem dem Arbeitnehmer ein Gutschein in Höhe von maximal 44 Euro pro Monat zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn übergeben wird. Vertragsnehmer gegenüber dem Studio ist dann aber der Arbeitgeber.

Ist es für Firmen aufwendig, gegenüber dem Finanzamt die steuerlich relevanten Aufwendungen für Gesundheitsförderung im Betrieb darzustellen?

Eigentlich nicht. Das wird über die Lohnabrechnung der jeweiligen Mitarbeiter abgebildet. Die Kosten werden als Lohnart erfasst und als Beleg zu den Lohnkonten genommen. Jede versierte Lohnbuchhaltung sollte damit kein Problem haben.

Das Gespräch führte Peter Könnicke

ZUR PERSON: Cirsten Schulz (50) leitet eine Steuerkanzlei in Potsdam. Sie erklärt, wie Chefs Kosten für die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter steuerlich geltend machen können.

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