zum Hauptinhalt

HINTERGRUND: Spielrecht für Asylbewerber

Grundsätzlich können Flüchtlinge als Vereinsmitglieder in den deutschen Fußball-Ligen mitspielen. Um einen Spielerpass, also die Spielberechtigung, zu erlangen, sind in der Regel eine Kopie des ausländischen Reisepasses – den nicht jeder Flüchtling hat, wenn er politisches Asyl beantragt – sowie eine Meldebestätigung erforderlich.

Grundsätzlich können Flüchtlinge als Vereinsmitglieder in den deutschen Fußball-Ligen mitspielen. Um einen Spielerpass, also die Spielberechtigung, zu erlangen, sind in der Regel eine Kopie des ausländischen Reisepasses – den nicht jeder Flüchtling hat, wenn er politisches Asyl beantragt – sowie eine Meldebestätigung erforderlich. Je nach Herkunftsland müssen außerdem noch weitere Formulare ausgefüllt werden.

Liegen die Unterlagen vollständig beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) vor, muss das Ursprungsland des Spielers binnen 30 Tagen antworten, ob etwas gegen eine Spielberechtigung einzuwenden ist.

Dies geht auf Regelungen des Weltfußballverbandes Fifa zurück, mit denen erschwert werden soll, dass Menschen wegen des Fußballs in ein anderes Land reisen.

Erschwert wird auch, in einem Land zu wohnen und im anderen Fußball zu spielen. So dürfen Wohnort und Verein jeweils maximal 50 Kilometer von der Grenze entfernt sein. Dadurch ist es für Vereine wie Seelow oder Schwedt leichter als für Vereine aus Potsdam, für

polnische Spieler aus der Grenzregion ein Spielrecht zu erhalten. ihö

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false