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Doping in der DDR: Brandenburger Hilfsangebote für Dopingopfer

Finanzielle Entschädigungen von bis zu 10.500 Euro können DDR-Dopingopfer beantragen. Im Land Brandenburg werden Hilfsangebote zur Beratung gestellt. Anträge auf Entschädigung gingen bundesweit bisher nur wenige ein.  

Potsdam - In Brandenburg lebende Dopingopfer des DDR-Sportsystems können bis Ende 2019 finanzielle Hilfen beantragen. Bundesweit wurde die Antragsfrist nach einem Beschluss des Bundestages im vergangenen Oktober bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Zudem wurden die finanziellen Mittel erhöht: Anerkannte Dopingopfer können eine Einmalzahlung bis zu 10.500 Euro erhalten.

Ehemaligen Sportlern des DDR-Systems, die ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingmittel erhalten und dadurch bleibende Gesundheitsschäden erlitten haben, bietet die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Brandenburg, Maria Nooke, verstärkt Beratung an. Betroffene können eine Mail an aufarbeitung@lakd.brandenburg.de senden oder sich telefonisch unter 0331/23729221 montags von 14 bis 17 Uhr, donnerstags von 13 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr an die Bürgerberatung wenden.

Unterstützung bietet zudem der Landessportbund Brandenburg an, für den seit 2014 Faustyna Ines Kunz als unabhängige Beraterin den Dopingopfern Hilfe bei der Antragsstellung für finanzielle Hilfe leistet. Sie ist unter der Mailadresse dopinghilfe@lsb-brandenburg.de zu erreichen.  Laut der brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragten hat bislang nur ein geringer Teil der DDR-Dopingopfer Hilfe beantragt. Bis vergangenen November waren es bundesweit 900 ehemalige Sportler. 

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