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Rechtsextremistisch. Im Fanblock des FC Energie Cottbus beim Spiel gegen Babelsberg 03 Ende April kam es zu massiven rechtsradikalen Vorfällen.

© Presseservice Rathenow

Cottbus muss noch höhere Strafe zahlen: DFB fällt Urteil nach Nazi-Krawallen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FC Energie Cottbus verurteilt. Nach dem von Nazi-Krawallen überschatteten Skandalderby beim SV Babelsberg 03 korrigierte die DFB-Justiz eine Entscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes. Energie muss nun sogar mehr Strafe zahlen als das ursprüngliche Urteil vorsah.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat den Regionalligisten FC Energie Cottbus wegen unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro verurteilt. Damit bestraft der DFB unter anderem die rechtsradikalen Sprechchöre und Gesten Cottbuser Fans während des Brandenburg-Derbys im vergangenen April gegen den SV Babelsberg 03 im Karl-Liebknecht-Stadion.

Erhebliche Zweifel an Rechtsmäßigkeit des NOFV-Vorgehens

Mit dem Urteil vom gestrigen Dienstag hob das DFB-Bundesgericht eine Gerichtsentscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) auf. Dieser hatte im Januar eine Strafe des NOFV-Sportgerichtes gegen Energie zurückgenommen, nachdem der Lausitzer Klub Berufung eingereicht hatte. Darauf schaltete sich der Kontrollausschuss des DFB ein. DFB-Vizepräsident Rainer Koch äußerte zudem erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des NOFV-Vorgehens.

Dieses hatte bereits im Vorfeld zu erheblicher Kritik und Verwunderung geführt. Der NOFV verurteilte den SV Babelsberg 03 mit einer fragwürdigen Begründung zu einer Geldstrafe von 7000 Euro – die Zahlungsverweigerung des SVB erfährt inzwischen ein internationales Presseecho und bundesweite Solidarität. Denn in seiner sportrechtlichen Bewertung der Vorfälle vom April-Derby notierte der NOFV den „Nazischweine- raus“-Ruf eines SVB-Fans in der Urteilsbegründung, erwähnte jedoch die rechtsradikalen Sprechchöre und Hitlergrüße im Cottbuser Gästeblock mit keiner Silbe. Erst nach einem offenen Brief des SVB an den DFB forderte dieser den Regionalverband auf, die Vorfälle zu untersuchen. Dessen Sportgericht verurteilte den FC Energie schließlich zu 5000 Euro, was das nordostdeutsche Verbandsgericht dann jedoch wieder zurücknahm. Das wollte der DFB nicht akzeptieren: In Fällen, in denen diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten Gegenstand des Verfahrens ist, kann der Kontrollausschuss des obersten deutschen Fußballverbandes das DFB-Bundesgericht anrufen. Das tat der Kontrollausschuss dann auch.

Vermittlungsgespräch zwischen SVB und NOFV Anfang März

Somit kam es zur gestrigen Revisionsverhandlung in Frankfurt, in der sich die DFB-Gremien und der FC Energie Cottbus „klar gegen Rassismus und Rechtsradikalismus positioniert haben“, wie es in einer anschließenden Pressemitteilung hieß. Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete, sagte: „Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz! Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt.“ Wie weiter ausgeführt wurde, kann Cottbus bis zu 3000 Euro der verhängten Strafe für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen ist. Der genannte Betrag kann insbesondere auch zur Erfüllung der Auflagen aus dem Verbandsgerichtsurteil des NOFV verwendet werden, wonach der FC Energie eigene Ordner bei Auswärtsspielen zu stellen hat.

Im Streit zwischen dem SVB und dem NOFV ist derweil ein Vermittlungsgespräch Anfang März in Potsdam geplant. Unterdessen war SVB-Marketingmitarbeiter Thoralf Höntze am vergangenen Montag beim Frühjahrstreffen der Initiative „Nie wieder!“, die unter anderem den „Erinnerungstag im deutschen Fußball“ ins Leben gerufen hat. Höntze stellte in Frankfurt am Main die SVB-Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ vor.

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