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Neue Energie tanken. Betriebliche Sportangebote sind wichtig, um die Mitarbeiter fit zu halten.

© Christin Klose/dpa

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Mit Sport Mitarbeiter an die Firma binden

Herzkreislauftraining, Rückenschule, Entspannungskurse und Ernährungscoaching: Betriebliche Gesundheitsförderung ist vielfältig und wird immer präsenter. Allerdings fällt ihre Umsetzung zuweilen noch schwer.

Potsdam - Es klingt etwas sperrig: Betriebliches Gesundheitsmanagement – kurz BGM. Doch gehört der Begriff zum festen Wortschatz in der Gesundheits- und Unternehmenspolitik, BGM ist Standortmarketing, Mitarbeiterfürsorge und -pflege, Geschäftsmodell und Zukunftsfaktor. In einer Zeit, in der die Belegschaft immer älter wird und bis zur Rente länger gearbeitet werden muss, in der Arbeitsbelastung, Stress und chronische Krankheiten zunehmen, werden Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter mehr an Bedeutung und Notwendigkeit gewinnen als es heute praktiziert wird.

Langer Weg zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Die Erkenntnis ist nicht neu, nur der Transfer und die Einsicht dauern. Den Grundstein für das betriebliche Gesundheitsmanagement legte im Jahr 1986 die erste internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Ottawa. Auf der Konferenz wurde die sogenannte Ottawa-Charta im Hinblick auf ein allgemein anerkanntes Verständnis von Gesundheit und deren Förderung durch verschiedene Handlungsstrategien ausgearbeitet. Die Gesundheit an sich wird dabei als Fähigkeit oder auch Kompetenz beschrieben, die eigenen Gesundheitspotenziale auszuschöpfen und damit angemessen auf die Herausforderungen der Umwelt zu reagieren. Die vornehmlichen Ziele, die aus dem Positionspapier hervorgingen, waren die Entwicklung einer gesundheitsfördernden Politik, die Schaffung gesunder Lebenswelten, sowie eine Neuorientierung der Gesundheitsdienste.

Drei Jahre später wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Gesundheitsreformgesetz verabschiedet. Dieses ermöglichte es, gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur Prävention und Förderung von Gesundheit anzubieten. Jedoch zählte damals unter diesen Leistungen noch nicht das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Voriges Jahr fast zwei Millionen Euro für BGM ausgegeben

Erst später, im Jahr 1997, wurden durch das Europäische Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (ENBGF) konkrete Grundsätze festgelegt, die sich auf Arbeitsbedingungen und Unternehmenskultur richten. In der Luxemburger Deklaration finden sich die Eckpfeiler zur Ermöglichung eines „gesunden Unternehmens mit gesunden Mitarbeitern“. 2002 gründete sich der deutsche Ableger des ENBGF mit dem Ziel, die Idee und vor allem die praktische Umsetzung von betrieblicher Gesundheitsförderung in Deutschland breit zugänglich zu machen und die Kooperation zwischen allen nationalen Akteuren zu verbessern. Herzkreislauftraining, Rückenschule, Entspannungskurse und Ernährungscoaching gehören heute zu den übergeordneten BGM-Schwerpunkten, die Arbeitgeber ihren Angestellten und Mitarbeitern als Maßnahmen anbieten.

Krankenkassen unterstützen Firmen bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch eigene Fachkräfte sowie finanzielle Förderung. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben im vergangenen Jahr für diesen Bereich 158 Millionen Euro ausgegeben. Damit wurden 1,9 Millionen Versicherte in 18.000 Betrieben angesprochen. Laut GKV-Spitzenverband sind das ein Drittel mehr als im Jahr 2016. Die Anzahl der erreichten Beschäftigten hat sich in den letzten zehn Jahren fast vervierfacht. In Firmen mit einer Beschäftigtenzahl von 100 bis 499 ist das höchste Engagement zu verzeichnen – fast jeder zweite Mitarbeiter beteiligt sich an Maßnahmen. Die geringste Beteiligung gibt es in Firmen mit weniger als neun Mitarbeitern sowie in Unternehmen mit 1500 und mehr Beschäftigten. Am häufigsten wurden Maßnahmen im verarbeitenden Gewerbe durchgeführt. Öffentliche Arbeitgeber sind im Verhältnis zum verarbeitenden Gewerbe eher unterrepräsentiert.

Steuerliche Vergünstigungen für BGM kaum bekannt

Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 500 Euro zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Jedoch sind diese steuerlichen Vergünstigungen derzeit noch kaum bekannt.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen setzt sich auf politischer Ebene dafür ein, praktikable Umsetzungsregelungen zu erarbeiten, die auch ab 2020 vom Arbeitgeber bezahlte Aktivitäten zur Gesundheitsförderung steuerbefreit möglich machen. Derzeit werden in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium Regelungen erarbeitet, um für Betriebe und Anbieter von Präventions- und Gesundheitsförderleistungen Klarheit über die steuerbegünstigten Leistungen und die hierfür vorzulegenden Nachweise gegenüber den Finanzämtern zu schaffen. mit dpa

Fritz Könnicke

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