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Die Stadt hat gegen angeblich falsche Aussagen über den Holzstapel hinter dem Inselhotel in Potsdam geklagt. Doch sie musste die Klage am Landgericht Berlin zurückziehen.

© Bernd Settnik/dpa

Zwist in Potsdam: Wie die Bauverwaltung streitet

Auch unter Führung von Bernd Rubelt ist das Bauressort in Auseinandersetzungen verstrickt. Eine Auswahl.

Die Potsdamer Bauverwaltung hat in den vergangenen Jahren mit einigen Streitereien bundesweite Aufmerksamkeit erhalten. Auch unter dem neuen Dezernenten Bernd Rubelt (parteilos) gehen bekannte Auseinandersetzungen wie der Zwist um einen Kaminholzstapel weiter. Mit einem von Anwohnern heftig kritisierten Wohnprojekt der Firma Semmelhaack ist ein weiterer Zankapfel dazu gekommen. Die PNN geben einen Überblick über drei beispielhafte Konflikte – und ihren aktuellen Stand.

Stadt weist Klagedrohung zurück

Auf die Klagedrohung von 50 Anwohnern aus dem Ortsteil Fahrland gegen eine dort geplante Semmelhaack-Siedlung reagiert die Bauverwaltung noch gelassen. „Jeder hat die Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen“, teilte Stadtsprecherin Christine Homann auf PNN-Anfrage mit.

Wie berichtet hatten Anwohner zuletzt eine Protestnote an die Kommunalaufsicht des Landes gesendet und darin auch mit Klage gegen das Projekt gedroht. Es geht um 26 Doppelhaushälften und acht Einfamilienhäuser, die auf 1,5 Hektar nahe der Ketziner Straße entstehen sollen. Doch die Anwohner bezweifeln, dass man dort überhaupt bauen darf – weil das Gebiet als Grünland ausgewiesen ist und dafür auch kein Bebauungsplan existiert. Stattdessen hatte die Verwaltung mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu dem Projekt abgeschlossen. Dazu teilte Sprecherin Homann nun auf Nachfrage mit, mit diesem Vorgehen habe man auch „Genehmigungshindernisse“ ausräumen wollen, die nach dem Baugesetzbuch bestünden. Genehmigungen auf dieser Rechtsgrundlage seien aber weder in Potsdam noch andernorts unüblich.

Allerdings ist das Vorgehen auch anderswo umstritten. So liegt den PNN eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem dort verfügten „Verbot bauleitplanersetzender städtebaulicher Verträge“ vor. Dort ging es um strittigen Einzelhandel, wofür ein städtebaulicher Vertrag aufgesetzt worden war. Doch in dem Urteil heißt es, mit einem solchen Vertrag umgehe „eine Gemeinde in nicht hinzunehmender Weise“ die sich aus dem Baugesetzbuch ergebenden Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Festsetzungen in einem Bebauungsplan. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Öffentlichkeitsbeteiligung oder die Abwägung von Interessen würden so umgangen, kritisierten die Richter. Zudem könne die Dauer der Aufstellung eines Bebauungsplans nicht die Zulässigkeit eines ersatzweisen städtebaulichen Vertrags begründen. Auch in Potsdam hatte die Bauverwaltung explizit erklärt, man habe ein langwieriges Bebauungsplanverfahren vermeiden wollen. Allerdings teilte die Stadtsprecherin nach Prüfung des Urteils mit, die Fälle seien nicht miteinander vergleichbar und städtebauliche Verträge auch extra für solche Fälle wie in Fahrland möglich.

Letztlich hatte man eine Genehmigung über den Baugesetzparagrafen 35 erteilt. Laut diesem darf aber nur gebaut werden, wenn „öffentliche Belange“ nicht beeinträchtigt werden. Jedoch ist das Areal im Landschaftsplan der Stadt als Grünfläche dargestellt – doch die Bebauung solcher Flächen ist laut Gesetz ausdrücklich eine „Beeinträchtigung öffentlicher Belange“. Die Stadt hatte argumentiert, der Plan habe nur die Bestandssituation übernommen. Dagegen sei sie im übergeordneten Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Die Anwohner zweifeln an der Argumentation.

Stegstreit: Droht die Niederlage?

Ungemach droht der Bauverwaltung auch in einem weiteren Gerichtsverfahren, dass als sogenannte Stegposse bereits überregional Schlagzeilen gemacht hat. Dabei geht es um eine Abrissverfügung des Rathauses gegen eine von Anwohnern seit Jahren genutzten Steganlage am Jungfernsee. Demnach soll Inhaber Joachim Werner den rund 20 Meter langen Steg vollständig zurückbauen  – dagegen klagt er und rechnet sich gute Erfolgsaussichten aus, wie er den PNN jetzt sagte. Denn im Brandenburgischen Hauptarchiv habe er inzwischen die wesentlichen der von der Stadt geforderten Unterlagen gefunden, insbesondere die Baugenehmigung und die wasserrechtliche Genehmigung. Auch daran zeige sich, dass die Abrissforderung der Stadt eine Schikane sei. Denn ihrer eigenen Beweispflicht sei die Verwaltung nicht nachgekommen, sagte Werner.

Wie berichtet hatte Werner den Steg, der 1970 für DDR-Zollboote errichtet wurde, 2008 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg für 1500 Euro erworben – welches der Anlage auch Bestandsschutz bescheinigte. Die Stadt hatte hingegen nach einer Vor-Ort-Begehung 2013 darauf bestanden, dass Werner alle Genehmigungen für die Anlage vorweisen müsse – nur so sei die weitere Nutzung möglich. Werner hatte auch argumentiert, manche der geforderten Dokumente könne er gar nicht besitzen, weil es die dafür zuständigen Behörden – etwas das Umweltamt – zum Zeitpunkt des Stegbaus gar nicht gab. Die Stadt wiederum hatte unter anderem auch argumentiert, die mit einem Tor gesicherte Privatanlage sei aus heutiger Sicht auch wegen Natur- und Denkmalschutzgründen nicht genehmigungsfähig – obwohl dort in der Nähe auch andere Stege vorhanden sind oder gebaut werden. Zum aktuellen Stand wollte Sprecherin Homann unter Verweis auf das laufende Verfahren keine Angaben machen.

Gibt es einen Holzstapel-Vergleich?

Auch der bundesweit bekannt gewordene Streit um einen Brennholzstapel am Inselhotel Hermannswerder, für den die Stadt eine Baugenehmigung verlangt, ist längst vor Gericht gelandet. Die Stadt wirft dem Hotelier dazu noch vor, auch in anderen Fällen eigenmächtig gebaut zu haben. Aktuell gaben sich beide Seiten über den Stand des Verfahrens zugeknöpft – unter Verweis auf den laufenden Prozess. Allerdings soll es nach PNN-Informationen inzwischen zumindest auch Vergleichsgespräche geben.

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