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Schwierige Vergangenheit. Oberhalb der kleinen Insel liegt das umstrittene Grundstück, dass früher der jüdischen Familie Blaustein gehörte, am Südufer des Groß Glienicker Sees. Die Erben schenkten es der Stadt, die über die Fläche den Uferweg an die Landhausstraße anbinden will. Das könnte nun klappen.

©  Lutz Hannemann

Landeshauptstadt: Zugang zum Uferweg gesichert

Die Stadt kann ein Grundstück am Groß Glienicker See wahrscheinlich behalten. Vorkaufsrecht aus der Nazizeit bleibt bestehen

Groß Glienicke - Im Prozess um ein Grundstück am Groß Glienicker See steht die Stadt vor einem Sieg. Wie in der mündlichen Verhandlung im Landgericht Potsdam am Donnerstag deutlich wurde, vertritt das Gericht die Auffassung, dass die Schenkung einer Erbin der zur Nazizeit aus Groß Glienicke geflohenen jüdischen Familie Blaustein an die Stadt Potsdam im Jahr 2004 rechtmäßig war. Die Stadt kann das Grundstück also behalten und ihre Uferwegspläne vorantreiben.

Weiter Bestand hat nach Ansicht des Gerichts jedoch auch ein umstrittenes Vorkaufsrecht für das Grundstück, das zur Nazizeit in Abwesenheit der Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden war. Die schriftliche Verkündung des Urteils steht noch aus, bis Ende Februar können die Streitparteien Stellungnahmen einreichen. In dem Prozess ging es um 352 Quadratmeter Wiese, die laut geltendem Bebauungsplan nicht einmal bebaut werden dürfte: Flurstück 160 liegt zwischen dem Ende der Sackgasse der Landhausstraße und dem Ufer des Groß Glienicker Sees. Die Stadt möchte über dieses Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze den Uferweg mit der Landhausstraße verbinden.

Geklagt hatte der Seeanrainer Rainer Dallwig. Er verlangte von der Stadt und der früheren Grundstückseigentümerin Nancy Joy Felsten die Herausgabe der Fläche und verweist auf ein Vorkaufsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist – berechtigt ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Durch die Schenkung fühlte sich Dallwig in seinen Rechten verletzt. „Die Stadt hätte das Geschenk niemals annehmen dürfen“, hatte er den PNN gesagt. Die Wiese am Ufer sei von den Erben der früheren jüdischen Eigentümer zu Unrecht finanziell verwertet worden, weil im Zuge der Schenkung mit anderen Anwohnern ein auf 90 Jahre laufendes Mitnutzungsrecht am vom Ufer weiter entfernt liegenden Flurstück 159 ausgehandelt worden sei. Dafür flossen 20 000 Euro – etwa der Grundstückswert.

Das Gericht vertrat nun die Auffassung, dass die Schenkung rechtens war. Zwischen der Schenkung und der Vergabe des Mitnutzungsrechts habe kein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang bestanden. Auch habe die Stadt für das Grundstück keinerlei Gegenleistung gewährt. Somit sei kein Verkauf verschleiert worden. Die frühere Eigentümerin habe ausdrücklich gewünscht, dass die Fläche nicht der öffentlichen Nutzung entzogen werden kann. Diese Absicht könne allein die Stadt verwirklichen.

Potsdams Uferwege-Beauftragter Sven Klosa sieht die Haltung der Stadt damit bestätigt. Man habe keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Schenkung gehabt. Deshalb sei man auch nicht auf einen Vergleichsvorschlag eingegangen. In der Verhandlung hatte im Raum gestanden, die fragliche Fläche zu teilen. Bedauerlich sei hingegen, dass das Gericht das im Grundbuch im Dezember 1940 eingetragene Vorkaufsrecht nicht aufhob. Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte bereits 1997 einen Antrag der Erben zur Streichung aus dem Grundbuch abgelehnt. Das Vorkaufsrecht bleibt somit weiterhin im Grundbuch verzeichnet. „Ich kann das mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht vereinbaren“, sagte Klosa. Der historische Kontext der damaligen Eintragung hätte gewürdigt werden müssen.

Der frühere Eigentümer des Dallwig-Grundstücks, Bernd von Zander – ein „strammer Nazi“, wie der Klageerwiderung zu entnehmen ist – hatte es auf das Nachbargrundstück abgesehen. Doch die bereits 1938 geflohenen Blausteins wollten nicht verkaufen. Dann tauchte ein sogenannter Abwesenheitspfleger auf und ließ das Vorkaufsrecht ins Grundbuch eintragen. „Unstreitig dürfte sein, dass das im Jahr 1940 geschaffene Vorkaufsrecht Ausfluss nationalsozialistischen Unrechts ist“, heißt es dazu in der Klageerwiderung der Stadt. Der Abwesenheitspfleger habe keine Vollmacht der Blausteins gehabt. Außerdem habe es für das Vorkaufsrecht keine Gegenleistung gegeben.

Der Kläger sah das anders: Nach seinen Recherchen gehe er davon aus, dass Wally Blaustein mit dem Vorkaufsrecht einverstanden war. „Die Erben sind ja Eigentümer geblieben“, so Dallwig. Er habe sein Grundstück gekauft und damit auch das Vorkaufsrecht am Nachbargrundstück miterworben. Obwohl er die Fläche nun nicht bekommt, sieht er sich durch die Haltung des Gerichts zum Vorkaufsrecht bestätigt.

Dass das Grundstück nun in städtischer Hand bleibt, sorgte in Groß Glienicke für Freude. „Es ist eine ganz große Geste, dass die Erben der Blausteins das Grundstück den Groß Glienickern geschenkt haben“, sagte Andreas Menzel, der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative Freies Ufer, den PNN. Die Bürgerinitiative möchte die vertriebenen jüdischen Familien nun mit einer Gedenkstele ehren. Das sei auch für weitere jüdische Familien aus dem Ort denkbar.

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