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Wenn in Potsdam Wohnraum unrechtmäßig als dauerhaftes Feriendomizil missbraucht wird, muss man nun mit Bußgeld rechnen

© B. Pedersen/dpa

Zu viele Ferienwohnungen: Schärfere Bedingungen für Airbnb in Potsdam

In Potsdam gilt bald eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum - diese Vorentscheidung haben die Stadtverordneten getroffen. Daran gab es auch Kritik.

Potsdam - Gegen umgewidmete und teuer vermietbare Ferienwohnungen: Potsdam bekommt eine neue Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Diese Vorentscheidung haben die Stadtverordneten trotz Bedenken im Hauptausschuss getroffen. Dafür stimmten am Mittwochabend SPD, Grüne, Linke und die Fraktion Die Andere, dagegen die Opposition um CDU, Bürgerbündnis, FDP und AfD. Damit könnte am 3. März in der Stadtverordnetenversammlung abschließend entschieden werden.

Es geht auch gegen Ferienwohnungen 

Es geht unter anderem um rund 300 Ferienwohnungen in Potsdam, die auf Portalen wie Airbnb angeboten werden. Seit 2019 sind nun durch ein Landesgesetz und Potsdams angespannten Wohnungsmarkt auch Gegenmaßnahmen möglich. So werden zum Beispiel Ferienwohnungen nun unter Genehmigungsvorbehalt gestellt, wenn also Wohnraum zu anderen Zwecken genutzt werden soll. Das soll im Einzelfall abgewogen werden, so die Verwaltung. 

Solange nicht mehr als 50 Prozent der eigenen Wohnung zu anderen Zwecken genutzt werden oder weniger als acht Wochen pro Jahr, gebe es ohnehin kein Problem, hatte das Rathaus bereits deutlich gemacht. Eine Genehmigung könne aber auch erteilt werden, wenn Ausgleich geschaffen werde oder ein öffentliches Interesse bestehe. 

Trotz Zustimmung auch Kritik

Kritik an dem Vorgehen gab es unter anderem von der CDU, deren Fraktionschef Götz Friederich sah „zu viele rechtliche Bedenken“. Doch selbst bei Befürwortern gab es Irritationen. So zweifele er daran, ob die Satzung wirklich praktisch verwendbar sei, machte Pete Heuer (SPD) deutlich. Man müsse präzise werden, forderte er. 

Auch Saskia Hüneke von den Grünen wunderte sich über „fehlende Ausnahmetatbestände“. Allerdings sagte der Fachbereichsleiter Wohnen, Gregor Jekel, der Eingriff in Eigentumsrechte sei erst der letzte Schritt - dann geht es aber um Bußgelder bis zu 100 000 Euro. Zunächst gehe es darum, mit Eigentümern ins Gespräch zu kommen, um wieder Wohnraum für Potsdam zu gewinnen. 

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Man wolle noch genaue Durchführungsbestimmungen für die Stadtverordneten bereitstellen, so Jekel. Gegen Wissenschaftler, die für wenige Wochen in Potsdam unterkommen müssen, wolle man beispielsweise nicht vorgehen, machte er deutlich - man werde sich das im Einzelfall ansehen. 

Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) nannte als eine Schwierigkeit, dass es die erste Satzung dieser Art in Brandenburg sei, es keine Rechtsprechung dazu gebe. Nun soll die Wirkung der Satzung nach einem Jahr geprüft werden. Damit Bürger zweckentfremdete Wohnungen melden können, will die Stadt eine E- Mail-Adresse unter zweckentfremdung@rathaus.potsdam.de einrichten.

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