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Ines R. wird unter anderem vierfacher Mord zur Last gelegt.

© Marion Kaufmann

Update

Zehnter Prozesstag im Fall Oberlin: Angeklagte bittet um Entschuldigung: "Es tut mir ganz doll leid"

Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Ines R. Sie habe „hinrichtungsgleich“ vier wehrlose Menschen getötet. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Potsdam - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus in Potsdam hat die Staatsanwaltschaft für die angeklagte ehemalige Pflegekraft 15 Jahre Haft gefordert. Die 52-Jährige habe sich des vierfachen Mordes und Mordversuchs schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Maria Stiller am Freitag in ihrem Plädoyer. Zudem forderte sie die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. 

Die Angeklagte Ines R. ergriff nach den Plädoyers kurz das Wort. Ehe sie sich äußerte, hielt sie den Blick zu Boden gesenkt und ließ einige Sekunden verstreichen. „Ich möchte mich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigen für das Leid, das ich verursacht habe“, sagte sie: „Es tut mir ganz doll leid.“ Sie hätte nicht gedacht, dass es an dem Tag zu einem solchen „Kontrollverlust“ kommen könnte, und könne innerlich nicht glauben, dass sie solche Taten begangen habe. Der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter kündigte die Urteilsverkündung für nächsten Mittwoch (22.12.) um 10 Uhr an.

Staatsanwältin: Taten waren „abgrundtief böse“

Wegen der diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung der Angeklagten müsse von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden, sagte Staatsanwältin Stiller. Deshalb sollte von der bei Mord vorgesehenen lebenslangen Haftstrafe abgesehen werden. Die Angeklagte, die davor trotz großer Belastungen einen „tadellosen Lebenswandel“ aufgewiesen habe, habe „hinrichtungsgleich“ vier wehrlose Menschen getötet und eine weitere Bewohnerin schwer verletzt, betonte die Staatsanwältin. Die Taten seien „abgrundtief böse“. Ohne ihre Persönlichkeitsstörung wären diese jedoch so nicht passiert.

Stiller würdigte in ihrem Plädoyer zuerst die vier Opfer der Tat, beschrieb diese und die Gründe, warum sie im Oberlinhaus waren. Die Angeklagte habe sich diesen Schicksalen viele Jahre fürsorglich angenommen. Anschließend ging die Staatsanwältin auf den Lebensweg der Angeklagten und deren psychische Erkrankung ein. R. folgte den Ausführungen mit zum Boden gesenkten Blick ausdrucks- und emotionslos.

Die Angeklagte habe immer wieder Gewaltfantasien gehabt, sie allerdings nie umgesetzt. Sie sei "äußerst beherrscht" gewesen. Die Arbeitssituation habe R. aber immer mehr zu schaffen gemacht, trotzdem habe sie weiter gearbeitet. Was wirklich der Auslöser für den am Abend des 28. Aprils erfolgten "massiven körperlichen Übergriff" gewesen sei, erschließe sich ihr nach wie vor nicht, sagte Stiller.

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Verteidigung fordert Unterbringung in Psychiatrie  

Die Angeklagte habe "keinerlei Reue und keine Empathie für die Opfer der Hinterbliebenen gezeigt", befand die Nebenklage anschließend in ihrem Plädoyer, stellte jedoch keinen konkreten Antrag.

Die Verteidigung forderte die Unterbringung der Angeklagten in der Psychiatrie. Anwalt Henry Timm betonte, seine Mandantin, die immer verständnis- und liebevoll mit anderen umgegangen sei, sei eine „zutiefst kranke“ Frau. Sie habe seit frühester Kindheit mit einer zu Gewaltausbrüchen neigenden Mutter als „Drohkulisse“ ein Leben lang „archaische Ängste“ mit sich herumgetragen, die unter starken Belastungen schließlich zu dem „Wutrausch“ ohne Tatplan und Motiv geführt hätten. Eine Unterbringung in der Psychiatrie könne helfen, „dieses Monster, diesen Dämon“ herauszuholen. Timm forderte das Gericht auf, die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anzuerkennen.

Die psychiatrische Gutachterin hatte am Donnerstag über eine schwere emotionale Persönlichkeitsstörung der Angeklagten aus dem Borderline-Bereich berichtet und empfohlen, sie im Maßregelvollzug unterzubringen. Der Prozess hat am 26. Oktober begonnen.

Ines R. wird vorgeworfen, im Babelsberger Thusnelda-von-Saldern-Haus, einem Heim für Menschen mit schwersten Behinderungen, Ende April vier Menschen getötet und eine weitere Bewohnerin schwer verletzt zu haben. Die Angeklagte wurde kurz nach der Tat festgenommen. Ines R. ist in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. (epd/dpa/AFP)

Yvonne Jennerjahn, Klaus Peters, Alexander Wenzel

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