zum Hauptinhalt
An der Fassadenverkleidung des Landtagsschlosses zeigen sich Risse und Brüche, die nun untersucht werden.

© Foto Sebastian Gabsch

Zaun am Landtag bleibt: Schäden an der Fassade werden begutachtet

An mehreren Stellen der Fassade sowie an einer Stelle im Innenhof wurden Risse und Abbrüche am Sandstein des Gesimses festgestellt. Jetzt muss die Ursache ermittelt werden.

Potsdam - Die Absperrungen am Landtagsschloss und in dessen Innenhof werden wohl noch mindestens bis Ende nächster Woche bleiben. Wie Landtagssprecher Gerold Büchner den PNN am Freitag sagte, sollen bis dahin die Schäden an der Fassade des erst vor gut sieben Jahren eingeweihten Gebäudes begutachtet werden. Dazu sollen Experten der Herstellerfirma Sächsische Sandsteinwerke anreisen. Vom Ergebnis dieser Begutachtung hängen auch das weitere Vorgehen und Reparaturen ab.

Wie berichtet hatte die Landtagsverwaltung am Donnerstag mitgeteilt, dass an mehreren Stellen der Ost-, West- und Südfassade sowie an einer Stelle im Innenhof Risse und Abbrüche am Sandstein des Gesimses festgestellt worden seien. Damit keine Gefahr für Passanten und Besucher besteht, seien die betreffenden Stellen mit Flatterband und Baugittern abgesperrt worden: „Der Schutz von Menschen im Landtag und in seiner Umgebung hat aus Sicht der Parlamentsverwaltung höchste Priorität bei allen zu ergreifenden Maßnahmen.“ Der Landtag bleibe jedoch voll zugänglich.

[Was ist los in Potsdam und Brandenburg? Die Potsdamer Neuesten Nachrichten informieren Sie direkt aus der Landeshauptstadt. Mit dem Newsletter Potsdam HEUTE sind Sie besonders nah dran - in den Sommerferien einmal wöchentlich, am Dienstag. Hier geht's zur kostenlosen Bestellung.]

Sieben schadhafte Stellen bekannt

Bisher seien insgesamt sieben schadhafte Stellen bekannt, so Büchner. Sie befinden sich in einer Höhe von 14 Metern. An zwei Stellen sei Material abgebrochen. Die Größe der Bruchstücke sei „im Zentimeterbereich“. Personen seien nicht zu Schaden gekommen. Die Ursache müsse nun ermittelt werden. Davon hänge auch die Höhe der Kosten und der Zeitplan ab. 

Man gehe davon aus, dass die Schäden repariert werden können. Es handele sich nicht um tragende Teile, sondern um Teile der Fassadenverkleidung. Das Land Brandenburg sei zwar Eigentümer des Gebäudes, das in öffentlich-privater Partnerschaft mit dem Baukonzern BAM-ID errichtet wurde. Bis Ende 2043 zahlt das Land Miete, im Gegenzug sei die BAM-ID für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich.

Zur Startseite