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Zahlen Eltern zu viel?: Kitagebühren werden neu berechnet

Nach den Beschwerden von Eltern über die Kita-Gebühren in Potsdam erarbeitet der städtische Sozialdezernent Schubert eine neue Satzung.

Potsdam - Nach den Vorwürfen des Kita-Elternbeirats, dass die Stadt Potsdam zu hohe Kitagebühren von den Eltern verlangt, soll nun die Beitragssatzung komplett neu erarbeitet werden. Dies solle gemeinsam in einer Arbeitsgruppe mit den privaten Kitabetreibern der Stadt, Elternvertretern und Stadtverordneten geschehen, kündigte Sozialdezernent Mike Schubert (SPD) am Mittwoch vor Journalisten an. Mit Ergebnissen sei wegen der komplexen Materie nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen, sagte er. Angesichts der öffentlichen Debatte, die zu Verunsicherung geführt habe, wolle er aber Anfang November bereits vor Elternvertretern Rede und Antwort stehen, so Schubert.

Vor einer Woche hatte der Potsdamer Kita-Elternbeirat als Ergebnis von Recherchen erklärt, dass aus seiner Sicht die seit 2016 geltende und noch unter Schuberts Vorgängerin Elona Müller-Preinesberger (parteilos) erarbeitete Potsdamer Satzung rechtswidrig sei: Die Höchstbeträge für Kinderbetreuung seien zu hoch angesetzt worden. Zugleich war eine am Oberverwaltungsgericht anhängige Klage der Arbeiterwohlfahrt (Awo) gegen die Satzung öffentlich bekannt geworden. Schubert sagte, laut der Rechtsprechung – er zitierte ein Urteil aus Arnsberg in Nordrhein-Westfalen – hätte man beim damaligen Beschluss die Kalkulation für die Gebühren den Stadtverordneten offenlegen müssen. Das sei nicht passiert. Nun müsse gemeinsam und transparent eine neue Beitragsformel erarbeitet werde, „die von allen akzeptiert wird“. Ob Eltern aber künftig tatsächlich geringere Gebühren zahlen müssen, sei unklar – so hätten sich die Kosten für die Einrichtungen verändert, aber auch die Zuschüsse vom Land.

Kita-Gebühren in Potsdam: Vorbild Cottbus oder Frankfurt (Oder)?

In der Arbeitsgruppe geht es dann aber auch um das grundsätzliche Modell, wie Potsdam die Elterngebühren bemisst. Grundlage ist das in die Jahre gekommene Kitagesetz des Landes, das von Kommunen unterschiedlich ausgelegt wird – etwa bei der Frage, wie hoch der Höchstsatz bei den sozial gestaffelten Gebühren sein kann und welche Kitakosten damit auf die Eltern umgelegt werden können. Potsdam hat sich dabei bisher an der Stadt Cottbus orientiert und wie dort die Personalkosten, für die das Land teilweise mit aufkommt, in die Gesamtkalkulation einbezogen – gegen dieses Modell ist inzwischen auch dort eine Klage von Eltern anhängig.

Die Stadt Frankfurt (Oder) rechnet diese Personalkosten dagegen schon vorher heraus – wodurch sich niedrigere Kitakosten und damit niedrigere Beiträge ergeben. Doch Potsdam habe sich damals eben entschieden, wie Cottbus vorzugehen, bestätigte Jugendamtschef Reinhold Tölke. Mit der seit 2016 geltenden Satzung waren vor allem Besserverdienende stärker zur Kasse gebeten worden, der Rest blieb nahezu unverändert – das war damals auch Teil des Zukunftsprogramms, wonach Potsdam möglichst ein Plus erwirtschaften sollte, um die nötigen Ausgaben für das Wachstum zu finanzieren. Wie viele Millionen Euro das Potsdamer Rathaus pro Jahr mehr ausgeben müsste, wenn die Beiträge nach dem für alle Eltern billigeren Frankfurter Modell erhoben würden, blieb am Mittwoch ungeklärt.

Solange kein gericht zu den Satzungen Stellung genommen hat, bleiben viele Fragen offen

Ohnehin gibt es viele offene Fragen – weil eben noch kein Gericht zu den strittigen Satzungen in Brandenburg geurteilt habe, wie Schubert sagte. Daher sei auch unklar, ob Elternbeiträge zurückgezahlt werden müssen, sagte er. Eltern, die klagen wollen, müssten sich ohnehin zuerst an die Träger wenden, die die Beiträge auf Grundlage der kritisierten Stadtsatzung erheben. Die Träger wiederum müssten das Geld dann von der Stadt fordern.

Angesichts dieser bedrohlichen Szenarien forderte Schubert vom Land als Aufsichtsbehörde eine Stellungnahme, welche Auslegung nun die richtige sei. Das Landesjugendministerium der neuen Ministerin Britta Ernst (SPD) sieht indes wenig Bedarf, sich mit den Potsdamer Fragen zu den Elternbeiträgen zu beschäftigen. „Es ist nicht die Aufgabe des Ministeriums, Satzungen zu prüfen oder zu genehmigen“, sagte ein Sprecher den PNN auf Anfrage. Nur bei „erheblichen rechtlichen Verstößen“ könne die Kommunalaufsicht eingeschaltet werden. „Dazu ist bei diesem Vorgang kein Anlass erkennbar.“

Kitaplätze in Potsdam: „Wir werden ein knappes Jahr erleben"

In einer weiteren, den PNN vorliegenden juristischen Auslegungshilfe des Landes zur Finanzierung von Kitas des Berliner Verwaltungsjuristen Christoph Baum heißt es zudem, die rechtliche Verbindlichkeit von kommunalen Finanzierungsrichtlinien – wie jetzt in Potsdam – dürfe „nicht überschätzt werden“, die Auslegung obliege „in letzter Instanz den Verwaltungsgerichten“. Im Klartext: Am Ende müssen wohl Gerichte entscheiden, ob die Potsdamer Beitragssatzung rechtswidrig ist oder nicht. Schubert sagte dazu, das Land müsse endlich ein eindeutiges Kitagesetz auflegen: „Die Rechtsgrundlage muss für alle Kommunen gleichermaßen verständlich sein.“

Übrigens: Die Kitabeiträge sind nur ein Problem. Nach Beratungen mit den Trägern zeichne sich für nächstes Jahr ab, dass in der wachsenden Stadt wieder Kitaplätze fehlen, bestätigte Schubert auf Nachfrage. Man sei aber in Abstimmungen, wie sich die Kapazitäten noch erhöhen lassen könnten. „Aber wir werden ein weiteres knappes Jahr erleben.“

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