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Für die Pro Potsdam seien Mieterhöhungen notwendig, sagt eine Unternehmenssprecherin.

© Andreas Klaer (Archiv)

Wohnen wird teurer: Pro Potsdam verteidigt Mieterhöhung kurz nach Wahl

Das städtische Unternehmen Pro Potsdam hat bei einigen Wohnungen die Miete erhöht. Die Schreiben erreichten die betroffenen Mieter kurz nach der Kommunalwahl. Sie glauben nicht an einen Zufall.

Potsdam - Einige Mieter der städtischen Pro Potsdam hatten in der vergangenen Woche unerfreuliche Post: Das Unternehmen kündigte eine Mieterhöhung an, wie ein PNN-Leser berichtete. Das auf den 20. Mai datierte Schreiben sei am 28. Mai, nur zwei Tage nach der Kommunalwahl, angekommen. Er will nicht an einen Zufall glauben: „Wer hat festgelegt, dass die Mieterhöhungsschreiben am 20. Mai 2019 gedruckt werden, jedoch nicht vorm Wahlsonntag verteilt werden?“ Andere PNN-Leser berichten von Ähnlichem.

"Turnusmäßiger Vorgang"

Pro Potsdam-Sprecherin Anna Winkler bestätigte den PNN, dass die Mieten für einige Wohnungen erhöht worden sind. Dabei handele es sich aber um einen turnusgemäßen Vorgang. Die für Vermietungen bei der Pro Potsdam zuständige Gewoba versende jeden Monat solche Mieterhöhungsschreiben: „In der Regel erfolgt der Versand aus organisatorischen Gründen am Monatsende – so wie auch in diesem Monat.“

Da die Schreiben durch die Hausmeister verteilt würden, könne es im Einzelfall mehrere Tage bis zur Zustellung dauern. Eine konkrete Zahl betroffener Mieter konnte das Unternehmen nicht nennen, das hänge unter anderem vom Datum des Mietvertrags ab.

Pro Potsdam: Mieterhöhungen sind notwendig

Die Nettokaltmieten stiegen bei solchen Erhöhungen durchschnittlich um 28 Cent pro Quadratmeter – von 5,97 Euro auf 6,25 Euro, so die Sprecherin. Für eine Wohnung durchschnittlicher Größe bedeute das eine Erhöhung um 17,80 Euro. Mieterhöhungen seien notwendig, damit die Pro Potsdam ihre Gebäude bewirtschaften könne. So seien allein 2018 die Instandhaltungskosten um 5,8 Prozent gestiegen.

Bei den Mieterhöhungen gelte für die Pro Potsdam eine über die gesetzliche Mietpreisbremse hinausgehende Regelung, wonach Mieten innerhalb von vier – anstatt der gesetzlich vorgesehenen drei – Jahren maximal 15 Prozent steigen dürfen. Außerdem sei in Fällen mit sehr niedrigen Ausgangsmieten eine Erhöhung um maximal acht Prozent möglich.

Auch beim Mieterverein Potsdam und Umgebung hält man den Vorgang für unproblematisch. „Das ist vielleicht taktisch nicht ganz klug – rein rechtlich und mietenpolitisch aber nicht verwerflich oder gar rechtswidrig“, sagte Vorstand Rainer Radloff auf PNN-Anfrage.

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