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Dieses Haus in der Babelsberger Wichgrafstraße soll verkauft werden.

© Andreas Klaer

Wohnen in Potsdam: Stadt soll über Vorkaufsrechte informieren

Immer wieder wird von der Stadt Potsdam gefordert, verstärkt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wie im aktuellen Fall der Wichgrafstraße 11 in Babelsberg. Jetzt rückt das Thema weiter in den Fokus.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Die Stadtverordneten bekommen mehr Einblick in den Umgang des Rathauses mit den ihm angebotenen Grundstücken. Demnächst soll eine einjährige Testphase starten, während der die Stadtspitze dem Parlament im Nachhinein halbjährlich darlegen muss, wann sie ein Vorkaufsrecht in Anspruch genommen hat und unter welchen Voraussetzungen es auf selbiges verzichtet hat. Die Formulierung eines entsprechenden Antrags wurde am Mittwoch im Hauptausschuss verabredet.

Verwaltung muss sich innerhalb von 60 Tagen entscheiden

Ursprünglich hatten die Linken gefordert, dass die Stadt entsprechende Optionen schon vorher den Stadtverordneten zeigen soll und diese mitentscheiden dürfen. Dies sei aber zeitlich nicht möglich, hieß es damals vom Rathaus. Schließlich müsse die Verwaltung innerhalb von nur 60 Tagen entscheiden, ob sie das Vorkaufsrecht wahrnimmt oder nicht.

Von der Stadt wird immer wieder gefordert, verstärkt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Aktuell diskutiert wird beispielsweise der Fall des Wohnhauses in der Babelsberger Wichgrafstraße 11

Hier hatte der Hausbesitzer den Mietern eigentlich angeboten, das Gebäude zu kaufen, sich dann aber umentschieden. Nun will er an zwei Investoren für 4,2 Millionen Euro verkaufen – rund eine halbe Million mehr, als mit den Mietern zuerst vereinbart wurde.

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