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WIE KÖLN DIE PARKFRAGE FÜR PFLEGEDIENSTE LÖST: „Der Antrag wird per Internet gestellt“

Herr Kilp, Köln ermöglicht es ambulanten Pflegediensten, per Sondergenehmigung im gesamten Stadtgebiet bis zu zwei Stunden kostenlos zu parken. Seit wann gilt diese Regelung?

Herr Kilp, Köln ermöglicht es ambulanten Pflegediensten, per Sondergenehmigung im gesamten Stadtgebiet bis zu zwei Stunden kostenlos zu parken. Seit wann gilt diese Regelung?

Die Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste haben wir schon mindestens seit 2008.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Sondergenehmigungen ausgestellt?

Der Paragraf 46 in der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass man Ausnahmen machen kann. Es gibt in Nordrhein-Westfalen schon länger solche Regelungen für Handwerker. Irgendwann kam der Erlass von der Regierung, dass das auch auf ambulante Pflegedienste angewandt werden kann.

Die Anwendung liegt aber im Ermessen der Kommune?

Nein, das wird überall umgesetzt. Wenn Köln das anders handhaben würde als Bonn oder Düsseldorf, gäbe es schnell Beschwerden. Wir leben in diesem großen Raum.

Was sind die Voraussetzungen für die Sondergenehmigung?

Ein Pflegedienst mit einem Dienstfahrzeug muss einen Antrag stellen. Das geht über unsere Internetseite. Die Berechtigung umfasst das Parken an Parkautomaten oder im eingeschränkten Halteverbot – also den Ladezonen – und im speziellen Fall von Köln-Mühlheim auch auf den Anwohnerparkplätzen in der Keupstraße.

Was kostet das für die Pflegedienste?

160 Euro pro Jahr.

Wird das Angebot angenommen?

Das wird sehr gut angenommen. Die Anbieter gucken ja alle aufeinander und versuchen, Konkurrenznachteile zu beheben.

Die Fragen stellte Jana Haase.

Robert Kilp ist Ordnungsamtschef in Köln. Unter seiner Ägide wurde unter anderem der Straßenstrich für Drogenabhängige auf Stadt-Gelände verlegt.

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