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Matthias Klipp steht wieder in der Kritik.

© M. Thomas

Vorwürfe gegen Matthias Klipp: Eine Straße, keine Straße

Worum es bei den Vorwürfen um Klipps privaten Hausbau geht und warum sich das Land darum kümmert. Ein Überblick über den Streit.

Potsdam - Die Sache ist etwas kompliziert. Potsdams Baubeigeordneter Matthias Klipp (Grüne) hat sich in Potsdam Bauland gekauft und sich darauf ein Eigenheim errichtet. Nach dem Baurecht richtet sich die Größes des Hauses nach der Fläche seines Grundstücks. Es gilt die Formel: kleineres Grundstück, kleineres Haus. Nun steht die Frage im Raum: Hat Klipp sein Grundstück durch Einrechnung von Straßen und Wegen zu groß bemessen und damit sein Haus größer gebaut als zulässig?

Es geht um Vorwürfe, die die „Bild“-Zeitung publik gemacht hat. In einem Fall haben das Rathaus wie auch Klipp eingeräumt, dass sein Haus um fünf Quadratmeter größer ausfällt als es zulässig gewesen wäre. Klipp hatte eine 37 Quadratmeter große öffentliche Straßenfläche miterworben, diese wurde bei der Berechnung der Hausgröße einberechnet – aus Versehen, so Klipp. Als dies vor Baustart der Bauaufsicht auffiel, musste Klipp nicht umplanen. Er erhielt – ohne einen Antrag zu stellen – eine Befreiung von den Vorgaben, wegen geringfügiger Abweichung: Statt der formal berechneten 164 ist das Haus nun 169 Quadratmeter groß.

Kein Zweifel am obersten Bauchef der Stadt Potsdam

Soweit, so unstrittig – doch unglücklich ist der Vorgang allemal. SPD-Fraktionsvize Pete Heuer sagte, die Bauverwaltung hätte dies öffentlich kommunizieren müssen, da Klipp nicht irgendein Privatmann, sondern der oberste Bauchef der Stadt ist. Da dürfe es keinerlei Zweifel geben.

Nun sind Stadtpolitik und Rathaus mit neuen Vorwürfe befasst. Worum geht es? Klipp hatte neben dem öffentlichen Straßenland einen Streifen vor seinem Haus erworben, 28 Meter lang und 3,25 Meter breit, 91 Quadratmeter, bereits gepflastert – optisch eine Anliegerstraße. Der von „Bild“ erhobene Vorwurf: Klipp habe mit der Fläche sein Grundstück größer gerechnet und damit sein Haus größer bauen dürfen. Ohne die Zuwegung einzubeziehen, hätte sein Haus 146 Quadratmeter groß werden dürfen. Das Blatt beruft sich darauf, dass die Straße in Kaufverträgen von Anliegern als „Privatstraße“ tituliert wurde. Ebenso habe ein Mitarbeiter des städtischen Grundstücks-Managements 2011 erklärt, für das später von Klipp erworbene Grundstück sei eine „Erschließungsstraße“ nötig.

Rathaus und Klipp weisen Vorwürfe zurück

Das Rathaus, aber auch Klipp selbst weisen diese Darstellung zurück. Besagte Fläche ist in dem 2005 beschlossenen, weiter gültigen Bebauungsplan für das Areal als Fläche mit „Geh- und Fahrrecht“ in einem reinen Wohngebiet ausgewiesen. Laut Klipp und Stadt werde diese nach der bundesweit geltenden Baunutzungsverordnung für die Bemessung des Hausbaus angerechnet. Es handle sich nicht um eine Straße, sondern um eine Fläche mit „Geh- und Fahrrecht“. Im Bebauungsplan findet sich kein Hinweis, wie das Geh- und Fahrrecht auf der Fläche umgesetzt werden muss – ob Asphalt oder Pflasterung dazu führen würden, dass aus dem Weg mit Geh- und Fahrrecht faktisch eine Privatstraße würde. Zur Genehmigung der als Straße anmutenden Pflasterung und auch welchen Einfluss dies auf den rechtlichen Status der Fläche hätte – dazu konnte das Rathaus am Freitag keine Auskunft geben. Für SPD-Vize Heuer ist jedoch bereits klar: Klipp müsse gerade als Dezernent ein Vorbild sein. Sein „offensichtliche Bemühen, beim Bau seines Hauses bestehende Lücken in dem B-Plan auszureizen“, stehe dem entgegen.

Die Landesbauaufsicht erklärte sich unterdessen am Freitag bereit, den Fall, wie von der Rathauskooperation gefordert, zu prüfen. Bislang sind dort aber keine Unterlagen eingetroffen.

Lesen Sie weiter:

Eine Analyse, wie es um Matthias Klipp steht >>

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