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Der Fall wurde in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock aufgedeckt.

© Sebastian Gabsch

Vorläufiges Arbeitsverbot: Brandenburger Polizist soll sich rechtsextrem geäußert haben

Gegen den Angehörigen der Spezialeinheiten wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock brachte den Fall ins Rollen.

Potsdam - Ein Brandenburger Polizist, der sich mit einem Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern am Telefon über rechtsextreme Inhalte ausgetauscht haben soll, darf vorübergehend nicht mehr seinen Job ausüben. Dem Angehörigen der Spezialeinheiten sei am Mittwoch vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden, teilte das Polizeipräsidium Brandenburg mit. Gegen den Polizisten sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Genauere Angaben machte das Polizeipräsidium aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zunächst nicht.

„Mögliche Verstöße gegen die Treuepflicht des Beamten und sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie gegen seine allgemeine Wohlverhaltenspflicht sind Gegenstand disziplinarer Ermittlungen“, hieß es vom Präsidium in Potsdam. Nach Informationen aus Polizeikreisen soll es sich um rechtsextreme Äußerungen gehandelt haben.

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Nicht in Chatgruppen mit Dritten kommuniziert

Die Kommunikation habe ausschließlich zwischen den beiden Beamten und nicht in Chatgruppen mit Dritten oder Netzwerken stattgefunden, teilte das Präsidium mit. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Brandenburg hat laut Polizei eine Strafbarkeit verneint.

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA) hat laut Präsidium das Brandenburger LKA auf den Polizisten Anfang Februar aufmerksam gemacht. Danach sei die „Kommunikation per Mobiltelefon“ zwischen ihm und dem Polizeivollzugsbeamten aus Mecklenburg-Vorpommern zwischen Januar 2017 und Februar 2019 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock aufgedeckt worden. (dpa)

Anna Kristina Bückmann

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