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Sitzblockade, fliegende Flaschen, Steine und Böller, dann Reizgas: Als am Montagabend „Pogida“-Sympathisanten durch Potsdam laufen wollten, stießen sie auf heftigen Widerstand von linken Gegendemonstranten.

© A. Klaer

Vor nächster Pogida-Demo in Potsdam: Friedliche Proteste: Ohne Sterni zur Demo

Vor dem nächsten Pogida-Protest in Potsdam am 20. Januar rufen Oberbürgermeister Jann Jakobs und Peter Meyritz von der Polizeidirektion zu friedlichen Protesten auf. Außerdem verbietet die Stadt das Mitbringen von Glasflaschen.

Potsdam - Nach der ersten Pogida-Kundgebung und linksextremen Ausschreitungen in der vergangenen Woche rufen Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) und Peter Meyritz, Leiter der Polizeidirektion West, zu friedlichen Demonstrationen auf. Am Mittwoch, den 20. Januar, gibt es einen zweiten Pogida-Aufmarsch in Potsdam. Gegenproteste haben sich bereits angekündigt.

Jakobs: Gewalt sei fehl am Platze

Jakobs unterstreicht, dass am Mittwoch friedlich gegen Pogida demonstriert werden soll. „Gewalttätige Ausschreitungen wie am vergangenen Montag schaden der Demokratie und dem Ansehen der Landeshauptstadt. Jeder muss friedlich seine Meinung, auch seinen Protest, äußern können", so der Oberbürgermeister. Gewalttätigkeiten seien aber völlig fehl am Platz. 

Die Polizei hat indes Konsequenzen aus den Krawallen gezogen. Wie berichtet will die Polizei nun mit aller Härte gegen gewalttätige Ausschreitungen vorgehen. „Wir werden mit stärkeren Kräften vor Ort sein, um den friedlichen Verlauf aller Demonstrationen zu sichern und zu schützen. Die Verhinderung gewalttätiger Ausschreitungen habe ich neben dem Schutz der verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit in den Vordergrund des bevorstehenden Polizeieinsatzes gestellt", sagte Direktionsleiter Peter Meyritz. Die Polizei werde konsequent einschreiten. 

Glasflaschen sind verboten

Wie die Stadt am späten Nachmittag mitteilt, sind Flaschen und Gläser bei den Demonstrationen am Mittwoch zwischen 17 bis 24 Uhr auf dem Bassinplatz und in den angrenzenden Straßen nicht erlaubt. Von dem Verbot sind Getränkelieferanten und Anwohner "zum offensichtlich und ausschließlich unmittelbaren häuslichen Gebrauch" ausgenommen.

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